„Rund ein Viertel des Beitrags wird von Kreditzinsen aufgefressen“, sagt Christian Peintner, Wohnbauexperte vom ASGB. Der Grund dafür: Zwischen Ansuchen und effektiver Auszahlung liegen inzwischen bis zu 3 Jahre. <BR /><BR />58.500 Euro bekommt eine vierköpfige Familie an Landesbeihilfe für die Anschaffung ihrer Erstwohnung, 29.250 Euro sind es für allein stehende Personen. „Bei den Leuten kommt aber immer weniger von diesem Geld an“, weiß Peintner. Angesichts der langen Zeit zwischen Ansuchen und Auszahlung und der gestiegenen Zinsen für Kredite komme nämlich bereits ein Viertel des Landesbeitrages gar nicht erst bei den Antragstellern an bzw. werde von den Zinsen für den Kredit aufgefressen. „Ein Jahr Wartezeit wäre ja noch hinnehmbar, aber mit inzwischen fast 3 Jahren haben wir ja schon fast biblische Zeiten erreicht“, ärgert sich Peintner. „Das kostet den Bürger bare Münze. Nur 75 Prozent der Beihilfe kommt auch bei den Leuten an.“ <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="866615_image" /></div> <BR /><BR />In der Abteilung Wohnbau weiß man um das Dilemma. Im Schnitt lägen derzeit zwischen Ansuchen und effektiver Auszahlung der Beiträge 27 Monate. „Allerdings haben wir festgestellt, dass sich die Zeit langsam verkürzt“, sagt Vize-Abteilungsdirektor Reiner Giovanelli. Habe es im Juli vergangenen Jahres noch 19 Monate bis zur Gewährung des Beitrages gedauert, so waren es im Oktober nur mehr 17 Monate. <BR /><BR />Bis das Geld dann effektiv am Konto des Gesuchstellers landet, dauert es aber weitere 10 Monate. So lange braucht man im Amt nämlich, um die Unterlagen zu kontrollieren und die Sozialbindung für die Wohnung im Grundbuch zu vermerken. Dieser Schritt soll künftig deutlich verkürzt werden. Zumal die Eintragung künftig schon bei Unterzeichnung des Kaufvertrages vor dem Notar erfolge, dürfte sich die Wartezeit von derzeit 10 Monat auf etwas mehr als einen Monat verkürzen, so Giovanelli.<h3> 3 Fragen an Giovanelli</h3><b>Woran liegt es, dass Gesuchsteller nach Abgabe ihres Antrages bis zu 3 Jahre auf den Landesbeitrag warten müssen?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Rainer Giovanelli: Beim genannten Zeitraum handelt es sich um Einzelfälle. Vom Ansuchen bis zur Gewährung des Beitrages um Kauf, Bau oder Sanierung einer Erstwohnung dauert es derzeit im Schnitt 17 Monate. Für den Anstieg der Bearbeitungszeiten in den letzten Jahren gibt es gleich mehrere Gründe: Die Zahl der Ansuchen ist in den Jahren 2014 und 2016 aufgrund damals bevorstehender Änderungen um jeweils 50 Prozent angestiegen und die mussten ohne Personalaufstockung bewältigt werden. Hinzu kommt die Einführung neuer Förderungsarten – Vorschuss auf die Steuerabzüge, Bausparen, Mittelstand –, eine unvollständige Digitalisierung, aber auch ein steigender Aufwand bei der Bearbeitung der Gesuche.<BR /><BR /><b>Und nach 17 Monaten ist das Geld am Konto der Gesuchsteller?</b><BR />Giovanelli: Nein. Danach müssen noch die Unterlagen für die Auszahlung vorgelegt und kontrolliert werden und insbesondere die Sozialbindung grundbücherlich angemerkt werden. Wenn das über das zuständige Amt erfolgt, dauert es noch einmal rund 10 Monate. In Zukunft erfolgt die Eintragung ausschließlich über die Notare, wodurch sich die Wartezeit deutlich verkürzen wird. <BR /><BR /><b>Was wäre aus Ihrer Sicht ein annehmbares Ziel?</b><BR />Giovanelli: 6 Monate Wartezeit bis zur Gewährung des Beitrages wären eine annehmbare Zeit. Aktuell stellen wir fest, dass sich die Wartezeiten aufgrund der 2021 und 2022 beschlossenen gesetzlichen Vereinfachungen und der Optimierung der internen Prozessabläufe bereits reduzieren. So schnell werden wir die 6 Monate aber wohl nicht erreichen.