Der Vorsitzende Bartl Thaler gab einen Rückblick über die Tätigkeiten der Fachgruppe im vergangenen Jahr und verwies auf die Abänderung der Straßenverkehrsordnung im August, die den Alkoholausschank bis 3 Uhr morgens erlaubt. »Die alte Regelung mit dem Ausschankverbot ab 2 Uhr hat zu hohen Umsatzeinbußen und in einigen Fällen sogar zu Betriebsauflassungen geführt«, so Thaler. Da die Einhaltung des Gesetzes scharf kontrolliert worden sei, habe es zeitweilige Betriebsschließungen bzw. Geldstrafen gegeben. In diesem Zusammenhang bedankte sich Thaler beim HGV und bei den SVP-Abgeordneten in Rom für die gute Zusammenarbeit und die Hilfe. Der Vorsitzende der Diskothekenbetreiber rief die Mitglieder zum Kampf gegen die unlautere Konkurrenz, die den Diskotheken in Form von Partys und Festen von Privaten das Leben schwer macht, auf.David Winkler, Betreuer der Fachgruppe im HGV, informierte die Mitglieder anschließend über die bevorstehende Ausbildungspflicht des Sicherheitspersonals, die mit Beginn des neuen Jahres in Kraft tritt. Die Kurspflicht gilt für alle Personen, die für Kontrolldienste bei Unterhaltungen und Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Orten oder in öffentlichen Betrieben zuständig sind.