Laut einem Beschluss der Sparkasse könne im entsprechenden telematischen System der Bank für jeden einzelnen Kunden nur jeweils eine Verkaufsorder für maximal 50 Aktien eingegeben werden. Erst wenn diese Verkaufsorder durchgeführt ist, könne ein weiterer limitierter Auftrag erfolgen. Viele Kleinaktionäre würden ihre Rechte als Eigentümer der Aktien von der Bank massiv eingeschränkt sehen, schreibt die VZS, die beschlossen hat, eine entsprechende Eingabe bei der Börsenaufsichtsbehörde Consob zu hinterlegen. Die Antwort der Sparkasse: „Die Plattform für den Handel mit Sparkasse-Aktien wurde zum Vorteil für alle Aktionäre eingerichtet. Der Handel auf einem nicht reglementierten Markt erfolgt zweifelsohne gemäß den geltenden Bestimmungen.“ D