Knapp ein Jahr lang ermittelte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM gegen Dolomiti Superski und die zwölf angeschlossenen Talschaftskonsortien. Der Vorwurf: Einerseits sollen die Preise für Skipässe zentral abgestimmt worden sein, andererseits sollen Beschränkungen beim Online-Vertrieb den freien Wettbewerb behindert haben. Die Beschwerde eingereicht hat das Mailänder Unternehmen SportIt srl, das die Online-Plattform SnowIt betreibt.<BR /><BR />Um das Verfahren zu beenden, legten Dolomiti Superski und die zwölf Talschaften ein Verpflichtungsangebot vor, das die AGCM nun angenommen hat. <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/der-fall-dolomiti-superski-das-sagt-der-kartellrechtsexperte" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie bereits berichtet</a>, verpflichten sich die Beteiligten unter anderem dazu, jede Abstimmung der Preise zwischen den Konsortien zu beenden und Skifahrer finanziell zu entschädigen.<h3> Rückzahlung oder Voucher</h3>Anspruchsberechtigt sind Kunden, die in den Wintersaisonen 2022/23, 2023/24 oder 2024/25 einen Tages- oder Mehrtagesskipass (2 bis 31 Tage) einer der zwölf Talschaften erworben haben. Ausgenommen sind Saisonkarten sowie der Dolomiti-Superski-Pass.<BR /><BR />Betroffene können zwischen einer Rückerstattung in Höhe von 20 Prozent ihrer damaligen Ausgaben oder einem Gutschein über 30 Prozent des Kaufpreises für einen künftigen Tal-Skipass wählen. Für die Maßnahme stellen die Talschaftskonsortien insgesamt 30 Millionen Euro bereit.<BR /><BR />Mehrere Käufe können dabei kumuliert werden: Wer in den drei betroffenen Wintersaisonen mehrere Skitage genossen hat, kann diese gemeinsam geltend machen.<BR /><BR />Wer die Entschädigung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ab 15. Oktober über eine eigene Online-Plattform registrieren. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit den vorhandenen Kundendaten. Kann der Kauf nicht automatisch nachgewiesen werden, müssen entsprechende Zahlungs- oder Kaufbelege hochgeladen werden. Noch ist die Plattform nicht aktiv.