Klagen, das Land sei zu bürokratisch und dass dadurch Baufirmen und Handwerker ohne Arbeit seien, wies er zurück.„Alle öffentlichen Arbeiten ab einer Höhe von 500.000 Euro müssen auch im Internet ausgeschrieben werden“, sagte Durnwalder, das gelte nicht nur für das Land, „auch die Gemeinden müssen sich an diese Richtlinien halten.Wenn die Bürgermeister allerdings der Meinung seien, dass es anders machbar sei, „können die Gemeinden auf eigenes Risiko entscheiden, die Ausschreibungen anders zu handhaben und das Gesetz zu verletzen. Sie müssen nur dafür die Verantwortung übernehmen“, meinte Durnwalder. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sei keine Landeskompetenz, das Land überwache diesen Bereich nicht.Durch eigene Gesetze in diesem Bereich habe die Landesregierung versucht, Kompetenzen in diesem Bereich wahrzunehmen, so Durnwalder. Allerdings seien diese Gesetze vor dem Verfassungsgerichtshof in rom angefochten worden. Die vorliegenden Urteile in ähnlich gelagerten Fällen würden zeigen, dass das Land in diesem Bereich keine Zuständigkeiten habe. Bei einer Informationsveranstaltung am Freitag, 12. Februar, in der Eurac in Bozen, zu der die Bürgermeister und Gemeindesekretäre eingeladen sind, wird Bautenlandesrat Florian Mussner gemeinsam mit Technikern und Rechtsanwälten genau über die Bestimmungen informieren.