Dafür werden jährlich 650 Millionen Euro für 3 Jahre – also bis 2024 – zur Verfügung gestellt. Die Förderungen im Überblick.<BR /><BR />Bereits vor einigen Tagen waren die vorgeschlagenen Maßnahmen bekannt geworden, die nun auch im unterzeichneten Dekret übernommen wurden. <h3> E-Autos und Hybride</h3>Für den Erwerb von Elektroautos mit einem Preis von bis zu 35.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kann ein Zuschuss von 3000 Euro beantragt werden, zu dem weitere 2000 Euro hinzukommen, wenn gleichzeitig ein Auto verschrottet wird, das in einer niedrigeren Klasse als Euro 5 zugelassen ist. Diese Kategorie von Ökobonus wird mit 220 Millionen im Jahr 2022, 230 Millionen im Jahr 2023 und 245 Millionen im Jahr 2024 finanziert. <BR />Für den Neukauf von Plug-in-Hybriden mit einem Preis von bis zu 45.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kann ein Zuschuss von 2000 Euro beantragt werden, weitere 2000 Euro gibt es, wenn gleichzeitig ein Fahrzeug verschrottet wird, das in einer niedrigeren Klasse als Euro 5 zugelassen ist. Diese Kategorie wird mit 225 Millionen Euro im Jahr 2022, 235 Millionen Euro im Jahr 2023 und 245 Millionen Euro im Jahr 2024 finanziert.<BR />Die finanziellen Anreize für den Kauf von Elektro-, Hybrid- und Plug-In-Fahrzeugen sind nur für Privatpersonen vorgesehen, ein kleiner Prozentsatz der Mittel ist für Carsharing-Unternehmen reserviert.<h3> Elektro- und Hybridmopeds und -motorräder</h3>Auch für den Kauf von Elektro- und Hybridmopeds und -motorrädern sind staatliche Anreize vorgesehen: Hier gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro und 40 Prozent bis zu 4000 Euro, wenn ein Motorrad der Klasse Euro 0 bis 3 verschrottet wird. Dieser Ökobonus wird mit 15 Millionen Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 finanziert.<h3> Anreize für Unternehmen</h3>Auch kleinen und mittleren Unternehmen sowie juristischen Personen, die im Güterverkehr auf eigene Rechnung oder für Dritte tätig sind, werden Zuschüsse für den Kauf fabrikneuer Nutzfahrzeuge für den Gütertransport (Klasse N) gewährt, die ausschließlich mit Strom betrieben werden. Hier wird die Förderung bei gleichzeitiger Verschrottung eines Fahrzeugs gewährt, das in einer niedrigeren Klasse als Euro 4 zugelassen ist. 4000 Euro werden für N1-Fahrzeuge bis 1,5 Tonnen gewährt, 6000 Euro für N1-Fahrzeuge über 1,5 Tonnen und bis 3,49 Tonnen, 12.000 Euro für N2-Fahrzeuge von 3,5 Tonnen bis 7 Tonnen. Für N2-Fahrzeuge über 7 Tonnen und bis zu 12 Tonnen wird ein Zuschuss von 14.000 Euro gewährt. Diese Kategorie von Ökobonus wird mit 10 Millionen im Jahr 2022, 15 Millionen im Jahr 2023 und 20 Millionen im Jahr 2024 finanziert.<BR /><BR />„Mit dem Startschuss für die Anreize geben wir eine konkrete und lang erwartete Antwort auf die Bedürfnisse des Automobilsektors, der sich in einer schwierigen Lage befindet“, erklärte Industrieminister Giancarlo Giorgetti. Im ersten Quartal 2022 ist der Pkw-Markt in Italien um 24,4 Prozent auf 338.258 zugelassene Fahrzeuge gesunken, um 109.000 weniger als im Vergleichsquartal 2020.<BR /><BR />Die italienische Metallgewerkschaft Fim-Cisl warnte vor der Gefahr, dass die Zahl der in Italien zugelassenen Autos im Gesamtjahr 2022 unter 400.000 Einheiten falle, was einem Rückgang von 45 Prozent im Vergleich zu 2017 entsprechen würde.