<BR /><BR />Dieser sogenannte „Ecobonus“ gilt für fabrikneue Fahrzeuge der Klassen L1e bis L7e – dazu zählen unter anderem Mopeds, Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge (Microcars).<h3> Die Beiträge</h3>Die Höhe des Zuschusses richtet sich prozentual nach dem Kaufpreis: Wird gleichzeitig ein altes Fahrzeug verschrottet, beträgt die Förderung 40 Prozent, mit einer Obergrenze von 4.000 Euro. Voraussetzung für die Verschrottungsprämie ist, dass das alte Fahrzeug seit mindestens zwölf Monaten auf den Käufer beziehungsweise auf ein im selben Haushalt lebendes Familienmitglied zugelassen ist. <BR /><BR />Ohne Verschrottung des alten Fahrzeuges sinkt der Zuschuss auf 30 Prozent des Preises und kann maximal 3.000 Euro ausmachen. In diesem Fall wird der Zuschuss zudem ausschließlich für den Kauf rein elektrisch betriebener Fahrzeuge gewährt.<h3> Als Rabatt über den Händler erhältlich</h3>Wie schon in den Vorjahren läuft die Beantragung ausschließlich über den Händler. Er reserviert die Förderung über ein eigenes Online-Portal des Ministeriums. Der staatliche Zuschuss wird dann direkt als Preisnachlass beim Kauf gewährt.<BR /><BR />Insgesamt stellt der Staat heuer wieder 30 Millionen Euro für den „Ecobonus“ bereit. Die Finanzierung basiert auf einem mehrjährigen Programm, das im italienischen Staatshaushalt verankert ist und bis Ende 2026 läuft. In der Vergangenheit waren die Mittel aber oft schnell ausgeschöpft.<BR /><BR />Medienberichten zufolge dürfte es heuer das letzte Mal sein, dass der Ecobonus in dieser Form angeboten wird. Ab 2027 – so die aktuellen Pläne – soll die Förderung neu gestaltet und voraussichtlich reduziert werden.<h3> Auch das Land fördert den Kauf von E-Motorrädern</h3>Nicht zu vergessen: Auch das Land unterstützt den Kauf von E-Fahrzeugen: Bei den Kleinkrafträdern und Motorrädern sind Beiträge von 30 Prozent der Ausgaben (aber maximal 1.000 Euro) vorgesehen, der Zuschuss für den Kauf von Lastenfahrrädern ist bei 1500 Euro gedeckelt. <BR />Die Ansuchen können die Käufer über den Online-Dienst myCivis einreichen. Die Förderungen des Landes sind mit anderen öffentlichen Förderungen (auch mit dem „Ecobonus“) kumulierbar.