Für den Präsidenten des Verbands der Seilbahnunternehmer Südtirols ist die IMU ein leidiges Thema: „Die Streitigkeiten laufen nun schon seit ungefähr sechs Jahren. Wir als Betreiber von Seilbahnen mit touristischer Zweckbestimmung müssten eigentlich von dieser IMU-Regelung ausgenommen sein“, ist er überzeugt. „Doch scheinbar wurde nun anders entschieden.“ Siegfried Pichler, Präsident des Verbandes der Seilbahnunternehmer Südtirols Italienische Medien berichten, das Kassationsgericht habe sich für die Zahlung der IMU ausgesprochen. Für Pichler vollkommen unverständlich. Er will das Urteil studieren.„Schwerer Schlag“In Südtirol gibt es insgesamt 371 Aufstiegsanlagen, auch Lifte zählen dazu. Ein Großteil der entsprechenden Gesellschaften dürfte von der neuen Regelung betroffen sein. „Alle großen Bahnen mit Berg- und Talstationen, die im Kataster eingetragen sind“, weiß Pichler. „Sogar der kleine Dorflift ist betroffen.“ Pichler spricht von einem „schweren Schlag für die Seilbahnbranche“.Kosten bis zu 50.000 EuroWie viel die Betroffenen nun genau entrichten sollen, das könne man derzeit noch nicht genau sagen. Medien berichten von 25.000 Euro, die jährlich für einen Sechser-Sessellift fällig würden. Eine Seilbahn mit acht Personen könnte gar mit rund 50.000 Euro zu Buche schlagen.Verbandspräsident Pichler meint, die Zahlen seien durchaus realistisch. Er rechnet mit Beträgen von 15.000 bis 50.000 Euro. Für so manchen Betreiber zu viel Geld: „Das sind Kosten, die einige Gesellschaften in Schwierigkeiten bringen könnten. Da könnte es auch um die Existenz gehen“, fürchtet Pichler.Als Verband werde man sich deshalb weiterhin für eine Befreiung von der Maßnahme einsetzen. Für Pichler steht fest: „Es muss eine Gesetzesänderung in Rom geben.“stol/pg