Die Vorgeschichte ist hinlänglich bekannt: Im März des Vorjahres stellte der Sarner Bürgermeister Christian Reichsigl eine landschaftsrechtliche Genehmigung für den teilweisen Abbau des Tanzbach-Felsens aus. „Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme“, so der Bürgermeister. Dagegen stellte sich ein Nachbar, der Unternehmer Gebhard Locher, der vor das Verwaltungsgericht in Bozen zog. <BR /><BR />Dieses setzte bei einer ersten Verhandlung die Baugenehmigung der Gemeinde Sarntal im Juni zunächst aus, aber im November entschied das Gericht in zweiter Instanz, dass die landwirtschaftliche Genehmigung legal ist und daher ein Teil des „Tanzbach-Knottns“ abgetragen werden darf. <h3> Erste Sprengung ist gestern erfolgt</h3>Daraufhin zog Gebhard Locher vor den Staatsrat und focht die Entscheidung an. Der Rekurs wurde abgelehnt. Gestern war dann der Sprengmeister am Zug: Ein Teil des Felsens wurde gesprengt. Zurück bleibt ein enttäuschter Gebhard Locher, der viel Zeit Energie und Geld in die „Rettung“ des Felsens gesteckt hat. <BR /><BR />„Ich habe gekämpft bis zum Schluss und ich möchte nicht über richtig oder falsch befinden, aber die Vorgehensweise finde ich nicht korrekt“, sagt Locher. Er habe fast 2 Jahre lang alles versucht, dass der markante Felsen, der seit jeher neben der Straße steht, nicht abgebrochen wird. „Finanziell gesehen habe ich Geld im Wert von einem kleinen Haus in die Rettung des Felsens gesteckt“, sagt er.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1108536_image" /></div> <BR />Mit der gestrigen Sprengung wurden nun Tatsachen geschaffen. Nächste Woche soll eine weitere Sprengung folgen.<BR /><BR />„Das Gericht hat die landschaftsrechtliche Genehmigung für rechtens erklärt und somit kann der Felsen – wie im Projekt vorgesehen – abgetragen werden“, sagt Bürgermeister Christian Reichsigl. Dann könne die Rückstufung von der roten in eine gelbe Zone erfolgen und dann müsse man sehen, ob das Gelände als Bauland ausgewiesen werden kann.