Der 2022 erstmals gewährte „Transportbonus“ wurde auch für 2023 bestätigt. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, können Verbraucher nach der Aktualisierung der dafür vorgesehenen Plattform wieder die entsprechenden Anträge stellen, um den Bonus von bis zu 60 Euro für den Kauf von Abonnements des öffentlichen Nahverkehr zu erhalten.<h3> Tiefere Einkommensgrenze als 2022</h3>Was sich mit dem neuen Dekret zur Preistransparenz bei Treibstoffen (GD Nr. 5/2023) geändert hat, ist die Einkommensgrenze, innerhalb derer um den Bonus angesucht werden kann. Im Jahr 2022 lag diese nämlich bei 35.000 Euro; heuer kann dieser Zuschuss hingegen nur von Personen mit einem Einkommen von bis zu 20.000 Euro in Anspruch genommen werden. <h3> So funktioniert es</h3>Der Transportbonus 2023 kann für den Antragsteller selbst oder für einen minderjährigen zu Lasten lebenden Begünstigten innerhalb 31. Dezember 2023 beantragt werden. Der Antragsteller meldet sich mit SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) an und gibt die Steuernummer des Begünstigten an, z.B. kann ein Elternteil den Bonus für seine zu Lasten lebende Kinder beantragen. <BR /><BR />Für den Südtirol-Pass muss man aus der Liste der Unternehmen, bei denen der Bonus eingelöst werden kann, „STA SPA“ auswählen. Weitere Informationen zum Transportbonus gibt es auf der <a href="https://www.bonustrasporti.lavoro.gov.it/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Webseite des Ministeriums für Arbeit</a>.<h3> Steuerabzug für Kosten von Öffi-Abos</h3>Verbraucher haben außerdem die Möglichkeit, für die Kosten des Südtirol-Pass einen Steuerabzug im Ausmaß von 19 Prozent in Anspruch zu nehmen, und zwar auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro. Der entsprechende Beleg kann vom Portal des Südtirol Pass heruntergeladen werden.<BR />