„Die in diesem Jahr eingeführten Neuheiten, vor allem jene hinsichtlich des Konformitätsvermerks, haben die Arbeit der Steuerdienste erheblich verlangsamt, da alle Dokumente bezüglich abziehbarer Spesen gescannt und archiviert werden müssen. Manche Steuerzahler mussten sich auch mehrmals an den Steuerdienst wenden, um die Einkommenserklärung vollständig abzugeben“, so Pirolo.Wie der Geschäftsführer des Steuerdienstes erklärt, ermöglicht die Verlängerung der Einreichfrist u.a. zu klären, ob Mieter von Sozialwohnungen Anspruch auf den vor kurzem eingeführten Steuerabzug zwischen 450 und 900 Euro haben.„Die Steuerzahler haben nun mehr Zeit, um sich an die Steuerdienste zu wenden. Wer die Einkommenserklärung nach dem 7. Juli abgibt, wird eventuelle Steuerrückzahlungen allerdings erst auf dem Lohnstreifen bzw. der Rente von August erhalten“, so Marco Pirolo abschließend.