Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass die Installation solcher „Sensoren“ in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben ist. Die Konsumenten sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Auch wäre es ratsam, vor einem Kauf die Preis-Leistungs-Lage vergleichbarer Geräte auf dem Markt zu sondieren.Werden bei einem Vertragsabschluss falsche Informationen vermittelt, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, spricht der Gesetzgeber von einer „unlauteren Geschäftspraktik“. Wer sich mit einer solchen konfrontiert sieht, kann bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine entsprechende Meldung machen.Schriftlicher Rücktritt innerhalb von 14 TagenDa es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, können die Verbraucher innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückantwort, in der Verbraucherzentrale Südtirol sind Musterbriefe erhältlich. Das Gerät muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.stol