Donnerstag, 16. Juni 2022
Elektronischen Fakturierungspflicht für weitere Unternehmen ab 1. Juli
Ab 1. Juli sind auch Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen (die sogenannten forfettari), zur elektronischen Fakturierung verpflichtet. Die Handelskammer Bozen unterstützt Südtiroler Unternehmen mit einer kostenlosen Plattform, die Ausgangs- und Eingangsrechnungen ausstellt, übermittelt und für 10 Jahre aufbewahrt.
Ab 1. Juli sind auch Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen (die sogenannten forfettari), zur elektronischen Fakturierung verpflichtet. - Foto: © shutterstock