„Mit dieser Gesetzesänderung hat das Land gezeigt, dass es die objektiven Schwierigkeiten mit dem öffentlichen Vergabewesen ernst nimmt. Besonders für kleine Aufträge ist die Abwicklung über die elektronischen Plattformen ineffizient und viel zu aufwändig. Es ist aber erst ein erster Schritt in die richtige Richtung“, betont hds-Präsident Walter Amort. Denn der hds habe zwar Verständnis für die theoretische Absicht der entsprechenden staatlichen Norm, durch elektronische Vergaben mehr Transparenz und Kosteneinsparungen zu erzielen. „In der Praxis aber hat sich herausgestellt, dass – abgesehen von der Bürokratie - die Lieferungen oft nicht den gerechtfertigten Erwartungen in puncto Qualität, Zeit und Abwicklungsgenauigkeit entsprechen“, erklärt Amort. Der hds habe mehrere solcher Fälle gesammelt, bei denen beispielswiese kaum brauchbares Bastelmaterial für Schulen oder überzählige Schreibwaren geliefert worden seien. Auch sei die Belieferung von Altersheimen und Kindergärten mit hoch qualitativen Lebensmitteln aus der näheren Umgebung gefährdet. „Diese Systeme schieben größere Aufträge außerhalb des Landes - zum Leidwesen der Regionalität und sind somit Gift für die heimische Wirtschaft“, kritisiert Amort. Der hds ruft deshalb alle öffentlichen Verwalter dazu auf, neben der nun neu eingeführten Grenze für die Kleinstlieferungen alle Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um bei Lieferungen bis 40.000 Euro mit Direktvergabe zu arbeiten. Dies lasse sich bei gutem Willen und kluger Motivation schon mit der heutigen Norm in vielen Fällen bewerkstelligen. "Der nächste große und wohl entscheidende Schritt ist dann die gemeinsame Diskussion und Verabschiedung durch den Landtag eines neuen organischen Vergabegesetzes. Die dahinter stehende Absicht, die Regionalität und die lokalen Kreisläufe zu unterstützen, sind ein wichtiges Anliegen des hds, und dieses Bekenntnis zum heimischen Wirtschaftsgefüge sollte auch von der Politik entsprechend gesetzlich berücksichtigt werden“, so Präsident Amort abschließend.