Die Details lesen Sie auf s+.<BR /><BR />Dazu zählen aktuell Kreditgarantien aus einem Sonderfonds des staatlichen Garantiefonds für Klein- und Mittelunternehmen sowie Garantien im Rahmen des sogenannten „Temporary Crisis Framework (TCF)“, bei denen der Staat für annähernd die ganze Kreditsumme bürgt. Seit Mitte Oktober kann dafür angesucht werden. <BR /><BR />Die Details: „Der Sonderfonds, der im Rahmen der PNRR-Maßnahmen aufgelegt wurde, ist Tourismusbetrieben vorbehalten. Hintergrund ist der, dass durch die Pandemiebeschränkungen die Eigenkapitaldecke vieler Betriebe in der Branche deutlich dünner geworden ist, was wiederum deren Kreditfähigkeit beeinträchtigt und den Zugang zu Bankkrediten erschwert hat“, so Christoph Rainer, Direktor der Südtiroler Garantiegenossenschaft Garfidi. „Mittels Garantien aus dem Sonderfonds will der Staat diesem Problem entgegenwirken, in dem er als Bürge einspringt. Er steht für bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ein – und zwar nicht nur bei Investitionen, sondern auch, wenn es um die Liquiditätsbeschaffung und Umschuldungen bereits bestehender Finanzierungen geht. Ebenfalls wichtig: Die Garantien sind kostenlos und können mit einer Hypothek kumuliert werden.“<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="825155_image" /></div> <BR /><BR />Beantragt werden können die Garantien aus dem Sonderfonds seit Mitte Oktober. Lohnt es sich besonders schnell zu sein? „Für den Sonderfonds ist voraussichtlich bis 2025 ein jährliches Budget geplant, für das restliche Jahr 2022 sind es 58 Millionen Euro. Wird das Budget innerhalb eines Jahres ausgeschöpft, so wird es vermutlich nicht mehr möglich sein, den Sonderfonds zu nutzen.“ Die Abwicklung über den Sonderfonds habe aber keine speziellen Termine bzw. sogenannte Clickdays, sondern erfolge wie bei anderen Garantien über die Bank und die lokalen Garantiegenossenschaften. Neben Garfidi gibt es in Südtirol noch eine weitere, Confidi nämlich.<h3> Weitere Garantien des Staates</h3>Als Maßnahme im Zuge der aktuellen Energiekrise zu verstehen sind die Sonderbestimmungen bei Staatsgarantien im Rahmen des so genannten „Temporary Crisis Framework (TCF)“. Darunter fallen vor allem Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien und eine bessere Energieeffizienz. „Betriebe, nicht nur aus dem Tourismus, die einen Kredit dafür aufnehmen wollen, können Staatsgarantien in Höhe von bis zu 90 Prozent nutzen. Wir als lokale Garantiegenossenschaft können die Garantien, sowohl mittels Sonderfonds als auch TCF-Sonderbestimmungen, über eine Rückversicherung weiter erhöhen.“ Gänzlich kostenlos ist dies dann für den Betrieb aber nicht mehr.<BR /><BR /> Daneben gebe es noch eine Reihe weiterer Garantieleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Betrieben und Branchen ausgerichtet werden könnten, etwa ISMEA-Garantien für die Landwirtschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. „Zusätzlich gibt es 100-Prozent-Garantien zur Deckung der erhöhten Energie-, Brennstoff- und Rohstoffkosten für einen Maximalbetrag von 62.000 Euro.“<h3> Wie es bei den Landesgarantien aussieht</h3>Spezielle Landesgarantien – wie im ersten Coronajahr – gibt es aktuell nicht: „Die Gespräche zwischen Banken, Land und Garantiegenossenschaften laufen aber noch. Die positiven Erfahrungen aus 2020 sollten die richtigen Voraussetzungen liefern, um gemeinsam über eventuelle Maßnahmen nachzudenken. Möglich wäre eine eigene Südtiroler Finanzierungslinie für den Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der staatlichen Garantien und mit einer Förderung des Landes. Dies könnte den Ausbau trotz aktueller Liquiditätsschwierigkeiten beschleunigen.“