Diese neue Regelung hat auch Auswirkungen auf bereits laufende Ansuchen.Nur wenn in diesem Fall der Nachweis der Grundverf?gbarkeit innerhalb von 30 Tagen nachgereicht wird, werden diese Vorg?nge weiter behandelt.Sollte diese Bedingung nicht erf?llt werden, wird das Land die Verfahren also einstellen.?Damit hat die Landesregierung die geltende Rechtslage einseitig ?neu interpretiert? und setzt Unternehmen, Genossenschaften und private Investoren, die sich gem?? den geltenden Gesetzen korrekt verhalten haben, unter erheblichen Zugzwang?, meint der S?dtiroler Energieverband (SEV) in einer Pressemitteilung am Dienstag.Der Verband lehne diese ? nachtr?glich verf?gte ? Verfahrens?nderung ab.Iter bisher: Erst Konzession, dann GenehmigungIn der Vergangenheit wurden Nutzungsgenehmigungen f?r Grundparzellen nur dann eingeholt, wenn sich ein positiver Ausgang des Vergabeverfahrens abzeichnete.?Laut der neuen Regelung m?ssen die Antragssteller diese kostenintensiven Genehmigungen, die h?ufig von mehreren Grundeigent?mern zugleich erteilt werden m?ssen, schon bei der Antragshinterlegung vorlegen und laufen damit Gefahr, das eingesetzte Kapital bei einem ablehnenden Bescheid zu verlieren?, so der S?dtiroler Energieverband.?Rekurse gut m?glich?Das Vorgehen der Landesregierung f?hre zudem zu gro?er Rechtsunsicherheit.?So sieht ein 2012 verabschiedetes Landesgesetz eigentlich vor, dass die Grundverf?gbarkeit zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eingereicht werden kann.?Laut der Einsch?tzung des S?dtiroler Energieverbands sind daher Rekurse seitens der Antragsteller nicht auszuschlie?en.Die Einlegung von Rechtsmitteln wird die Vergabeverfahren zus?tzlich verl?ngern ? und verteuern.