Erst Genehmigungen, dann Konzession: SEV mit Änderung unglücklich
Die Südtiroler Landesregierung hat sich am Montag dafür ausgesprochen, dass Antragsteller im Vergabeverfahren für Wasserableitungen zur Stromproduktion die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer schon zu Beginn des Konzessionsverfahrens nachweisen müssen.