Die „Buoni Pasto“ – Essensgutscheine, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen – sind auch in Südtirol ein beliebtes Zusatz-Benefit. Sie können bei Partnerbetrieben wie Restaurants, Bars und Supermärkten eingelöst werden. Doch trotz ihrer Popularität stehen die Gutscheine seit Jahren in der Kritik, vor allem wegen der hohen Provisionsgebühren der Anbieter, die teils bis zu 15 Prozent betragen und eine erhebliche Belastung für Gastronomiebetriebe darstellen.<BR /><h3> Transaktionsgebühren eingebaut</h3>Auf Druck des nationalen Gastronomieverbandes FIPE, dem auch der HGV angehört, hat die Regierung in Rom nun reagiert: Mit dem neuen Haushaltsgesetz ist die Provision seit 2025 auf maximal 5 Prozent begrenzt. „Wie sich nun herausstellt, haben die Anbieter von Essensgutscheinen ein Schlupfloch gefunden, indem sie zwar die Kommission auf 5 Prozent senken, aber gleichzeitig neue Transaktionsgebühren in die Verträge einbauen“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger. <BR /><BR />Unterm Strich kommen so teilweise sogar höhere Abgaben auf die Gastronomiebetriebe zu, als dies bei der bisherigen Regelung der Fall war, hat der HGV errechnet.<h3>„Neue Verträge genau überprüfen“</h3><BR />„Wir raten unseren Mitgliedern, die neu vorgelegten Verträge sehr genau zu prüfen, um zu verstehen, welche Abgaben bei einer Vertragsunterschrift fällig werden“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder. <BR /><BR /><BR />Der HGV sei bereits in enger Abstimmung mit der FIPE, um gemeinsam bei der Regierung in Rom gegen diese irreführende Geschäftspraktik zu intervenieren, heißt es abschließend in der Presseaussendung.