Etappensieg für die Gentechnik: Um Genmais im eigenen Land aus dem Verkehr zu ziehen, muss Frankreich erst „ein erhebliches Risiko“ für Mensch, Tier oder Umwelt beweisen.Außerdem muss Paris die EU-Kommission in Brüssel über einen solchen Schritt „schnellstmöglich“ informieren, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssachen C-58/10 bis C-68/10). Frankreich will dennoch am Genmais-Verbot festhalten.Der Anbau von Genmais MON 810 des US-Konzerns Monsanto ist in der EU grundsätzlich als Futtermittel erlaubt. Bei Umweltschützern ist er aber längst umstritten.Frankreich hatte 2007 auf eigene Faust die Verwendung des Saatguts im Inland ausgesetzt und ein Jahr später den Anbau ganz verboten. Die von Monsanto entwickelte und in Teilen der EU verwendete Maissorte MON 810 ist gegen bestimmte Insekten besonders resistent.In Deutschland ist sie verboten, ebenso wie in Österreich, Griechenland, Luxemburg und Ungarn.Deutschland: Fälle nicht vergleichbarAuf das deutsche Verbot habe das Luxemburger Urteil aber keinen Einfluss, sagte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums: “Nicht Deutschland war hier beklagt, sondern Frankreich.„ Die Fälle seien nicht vergleichbar. “Unser Verbot hat weiter Bestand.„In Paris zeigte sich Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet am Donnerstag hartnäckig. Paris wolle sich von seinem Kurs nicht abbringen lassen. “Wir werden erneut eine Schutzklausel beantragen, da die Umweltprobleme weiter ungelöst sind„, sagte sie.“Monsanto hat seine Klage auf eine technische Frage bezogen„, kritisierte die Umweltorganisation Greenpeace in Brüssel. Das ändere aber nichts daran, dass Frankreich das Recht auf ein Verbot habe – “in Anbetracht der wissenschaftlichen Bedenken über die Sicherheit der Anbaupflanze„.“Wir fordern Frankreich auf, die juristischen Details des Verbots so schnell wie möglich zu verbessern.„Honig frei von GentechnikErst am Dienstag hatte der Gerichtshof ein gen-kritisches Urteil gefällt und entschieden, dass Honig frei von Gentechnik sein muss, wenn er über keine spezielle Zulassung verfügt.Im konkreten Fall war es um Honig aus Bayern gegangen, der Pollen des gentechnisch verränderten Maises vom Typ MON 810 enthielt.Monsanto hatte zusammen mit anderen Saatgutherstellern Klage gegen das Verbot in Frankreich erhoben. Zu klären galt, ob Paris dieses hätte erlassen dürfen. Daraufhin bat das französische Gericht die höchsten EU-Richter in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung der europäischen Rechtsvorschriften.Entscheidung für Verbot fällt in FrankreichDie Entscheidung, ob das Verbot zulässig sei, müsse nun aber in Frankreich gefällt werden, hieß es.Luxemburg erklärte, ein Genmais-Verbot durch einen Mitgliedsstaat sei aus Verfahrensgründen nur dann zulässig, “wenn dieser die Kommission offiziell von der Notwendigkeit in Kenntnis setzt, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, und die Kommission keine Maßnahmen ergriffen hat.„ EU-Experten seien verantwortlich dafür, das mutmaßliche Risiko, auf die ein Land hingewiesen hat, zu bewerten.Nach EU-Recht sei das Mitgliedsland verpflichtet, “das Vorliegen einer Situation zu begründen, in der ein erhebliches Risiko bestehen kann, das offensichtlich die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt gefährdet„.Nach Brüsseler Angaben habe aber bislang kein EU-Land eindeutige wissenschaftliche Beweise für die Schädlichkeit von MON 810 vorlegen können.Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr einen Vorschlag vorgelegt, wonach EU-Länder den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf ihren Äckern untersagen können, auch wenn diese in der EU zugelassen sind.Das Europaparlament und die EU-Staaten haben den Plänen bislang aber nicht zugestimmt. Kritiker befürchten bei einer solchen Reglung Nachteile für den europäischen Binnenmarkt.dpa