Grundsätzlich seien solche Wettmonopole zwar zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen, wie der EuGH am Mittwoch betonte. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt, sondern durch Werbung und private Geldspielautomaten unterlaufen. Strittig war das Angebot von Glücksspielen im Internet. Dies ist nach dem 2008 in Kraft getretenen, zwischen den deutschen Bundesländerngeschlossenen Staatsvertrag verboten. Dagegen klagten ein Wettveranstalter aus Gibraltar, der seine Wetten über das Internet auch in Deutschland verkaufen will, sowie mehrere Vermittler, die Wetten von Veranstaltern aus Österreich, Malta und Großbritannien im Internet anbieten. Gerichte aus Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein legten die Klagen dem EuGH vor.Der bekräftigte nun, dass Wettmonopole zwar in die europäische Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit eingreifen, dass sie aber trotzdem zulässig seien können, um die Spielsucht sowie die mit illegalem Glücksspiel häufig verbundene Kriminalität einzudämmen. Auch Zulassungen der Veranstalter in anderen EU-Ländern stünden einem Verbot in Deutschland nicht entgegen.Doch ein Wettmonopol sei nur gerechtfertigt, wenn das Land die damit verbundenen Ziele „in kohärenter und systematischer Weise verfolgt“. Dies sei in Deutschland nicht der Fall und das Monopol daher unzulässig, urteilte der EuGH. Auch übergangsweise könne es nicht mehr angewandt werden.Zur Begründung verwiesen die Luxemburger EU-Richter auf „intensive Werbekampagnen“, mit denen die Lotto-Monopolgesellschaften der Länderversuchten, ihre Gewinne zu maximieren. Glücksspielanbieter-Verband begrüßt UrteilDie European Gaming and Betting Association (EGBA) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Wendepunkt in der Rechtsprechung bezeichnet. Das Urteil werde entscheidenden Einfluss haben auf die in Deutschland nötige Reform des Glücksspielmarktes haben, erklärte EGBA- Generalsekretärin Sigrid Ligné am Mittwoch in Brüssel.„Andere EU-Staaten haben ihr System bereits geöffnet oder sind gerade dabei. Sie verabschieden sich von einem staatlichen Monopol zu einem System mit vielen Anbietern. Diese Staaten zeigen, dass die Verbraucher in einem System, das gesetzlich geregelt und offen für den Wettbewerb ist, besser geschützt werden können.“Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online Glücksspiel- und Sportwettenanbieter. Er tritt für das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind.apa/afp/dpa