Donnerstag, 15. März 2018

EU-Gericht: „Mafia“-Marke verstößt gegen öffentliche Ordnung

Der Begriff „Mafia“ darf nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht als Marke in Europa geschützt werden. Die Bezeichnung verstoße gegen die öffentliche Ordnung und könne Anstoß erregen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Eine spanische Firma hatte sich beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum EUIPO eine Bildmarke schützen lassen, die „La Mafia“ enthält. Italien hatte dagegen Einspruch erhoben.

Der Begriff „Mafia“ darf nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht als Marke in Europa geschützt werden. - Foto: © shutterstock









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