Sie berufen sich dabei auf einen Entwurf für eine Verbraucherschutzrichtlinie, den die Kommission am kommenden Mittwoch beschließen wolle. Unklar sei jedoch noch, wann EU-Parlament und EU-Rat darüber beraten sollten. Auslöser ist die Aufdeckung des Volkswagen-Abgasskandals.Der Entwurf der Justizkommissarin Vera Jourova gehe deutlich über deutsche Pläne für eine Musterfeststellungsklage hinaus, die das Bundeskabinett in Berlin noch im April billigen soll, hieß es weiter. Den EU-Plänen zufolge sollten die Verbände in bestimmten Fällen auch Schadenersatzansprüche einklagen können. Voraussetzung ist dem Bericht zufolge, dass der Schaden in den Einzelfällen vergleichbar und die Identität und die Zahl der betroffenen Kunden bekannt ist.In Deutschland sollten Verbände dagegen nur gerichtlich klären lassen können, ob ein Unternehmen ein Verschulden treffe. Verbraucher müssten anschließend ihre Ansprüche individuell einklagen.apa/ag.