Voraussetzung für das vorläufige Inkrafttreten ist, dass die beiden Mercosur-Staaten Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert haben.<BR /><BR />Unternehmen in der EU und aus Uruguay und Argentinien können bald schon von attraktiven neuen Zollregeln und anderen Vorteilen profitieren. Dies ist vor allem deswegen relevant, weil das formelle Inkrafttreten wegen des Europäischen Parlaments noch Monate oder länger auf sich warten lassen könnte. Dieses hatte im Januar mit knapper Mehrheit beschlossen, das Abkommen vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.<h3> Was hinter der richterlichen Prüfung steckt</h3>Wie lange es dauert, bis die Luxemburger Richterinnen und Richter ihre Einschätzung vorlegen, ist unklar. Es gibt keine Höchstfristen. Aus Luxemburg hieß es, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten.<BR /><BR />Gegner des Abkommens kritisieren, es sei so angelegt, dass die Freihandelsabsprachen von Mitgliedstaaten nicht mit dem Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten. Zudem wird befürchtet, dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl beeinträchtigt werden könnten – was die EU-Kommission allerdings kategorisch zurückweist.<h3>Große Chancen für europäische Auto- und Maschinenindustrie</h3>Mit dem Mercosur-Abkommen soll eine neue Freihandelszone mit rund 720 Millionen Einwohnern geschaffen werden. Zölle sollen auf beiden Seiten schrittweise abgebaut werden, was den Austausch von Waren und Dienstleistungen ankurbeln soll.<BR /><BR />Besonders große Chancen werden für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird beispielsweise derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig.<BR /><BR />Neben Uruguay und Argentinien sind auch Brasilien und Paraguay bei dem Abkommen mit dabei. Sie werden auch von der vorläufigen Anwendung profitieren können, wenn sie den nationalen Zustimmungsprozess abgeschlossen haben.