Durch die Änderung werden die Behörden ermächtigt, Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern. Sie dürfen künftig auch Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen durchführen, selbst wenn diese anonym erfolgen.Die nationalen Stellen dürfen außerdem Warnhinweise oder die Sperre von Websites anordnen, wenn ihnen keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen. Auch Geldstrafen oder Zwangsgelder dürfen sie verhängen.apa