Der ausgehandelte Kompromiss verkleinert erheblich den Kreis der betroffenen Betriebe. Künftig sind nur mehr Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro vom Lieferkettengesetz betroffen. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.<BR /><BR />Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1.500 Firmen betroffen seien.<h3> Menschenrechte stärken</h3>Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit entlang der Lieferkette profitieren.<BR />Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert – sie kritisierten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten. <BR /><BR />Neu an dem ausgehandelten Kompromiss ist unter anderem, dass Unternehmen bei Verstößen gegen die Vorgaben auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Zudem soll – anders als ursprünglich geplant – nicht mehr die gesamte Lieferkette überprüft werden müssen. <BR /><BR />Künftig sollen Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes drohen, wenn Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.<BR /><BR />Die Mitgliedsstaaten sollen die EU-Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Ein Jahr später sollen die neuen Regeln für die Unternehmen verbindlich in Kraft treten.