Nun muss eine rechtliche Prüfung durch den EuGH erfolgen, bevor das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten das Ratifizierungsverfahren des Partnerschaftsabkommens und des Interims-Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten fortsetzen können. Nach den EU-Verträgen können EU-Staaten, das EU-Parlament oder die Kommission ein Gutachten des Gerichtshofs darüber einfordern, ob ein geplantes Abkommen mit den Verträgen vereinbar ist.