Der geplante „Affordable Housing Act“ soll Gemeinden mehr Handlungsspielraum eröffnen, um dem Wildwuchs bei Ferienwohnungen wirksam zu begegnen.<BR /><BR />Es ist ein Problem, mit dem vor allem touristisch geprägte Städte und Regionen und damit nicht zuletzt auch die Südtiroler Gemeinden zu kämpfen haben: Die ausufernde Kurzzeitvermietung, die Wohnraum verknappen und verteuern lässt. Wie Zahlen von Eurostat zeigen, ist die Kurzzeitvermietung in den vergangenen Jahren rasant gestiegen.<BR /><BR /> Vergangenes Jahr sind 951,6 Millionen Übernachtungen über die vier großen Vermittlerplattformen Airbnb, Booking.com, Expedia und Tripadvisor gebucht worden – ein neuer Höchststand. In vielen beliebten Urlaubsdestinationen brachten Einheimische ihren Unmut über den Wohnungsmarkt auch lautstark zum Ausdruck. <h3> Mehr Spielraum für Behörden</h3>Bislang gingen Metropolen wie Paris, Barcelona oder Venedig eigene Wege, um Plattformen wie Airbnb in die Schranken zu weisen. Das führte allerdings wiederholt zu zähen Rechtsstreitigkeiten. Nun setzt die Europäische Union auf eine einheitliche Lösung: Mit dem „Affordable Housing Act“ erhalten Behörden das Recht, angespannte Wohnungsmärkte als solche auszuweisen – etwa dann, wenn die Immobilienpreise im Verhältnis zum lokalen Einkommen übermäßig hoch sind. <BR /><BR />Einschränkungen für Vermieter müssen künftig jedoch auf harten Fakten basieren, verhältnismäßig sein und sich streng auf die betroffenen Gebiete beschränken. Bevor das Regelwerk greift, müssen die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dem Entwurf in den kommenden Monaten noch zustimmen.<BR /><BR />Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.<BR /><BR />„Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte der zuständige EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden.<h3> Was bisher unternommen wurde</h3>Rückenwind erhält das EU-Vorhaben aus Österreich. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begrüßt den Anstoß ausdrücklich: „Den Affordable Housing Act von EU-Kommissar Dan Jørgensen nehmen wir umgehend zum Anlass, die Regeln für Kurzzeitvermietung in Wien weiter zu verschärfen“, so Ludwig. „Wohnungen sind kostbarer Wohnraum für die Bevölkerung und diesen müssen und werden wir in Wien weiter schützen.“<BR /><BR />Im oft verzweifelten Kampf gegen die Flut an Ferienunterkünften haben die europäischen Städte bislang sehr unterschiedliche Register gezogen. Während Paris die Vermietung von Hauptwohnsitzen auf maximal 90 Tage im Jahr deckelte, ging Wien noch einen Schritt weiter: Die österreichische Bundeshauptstadt kombinierte ein ähnliches Zeitlimit mit strikten Wohnzonen, in denen eine touristische Vermietung von vornherein komplett verboten ist. Barcelona kündigte vor wenigen Monaten den bislang radikalsten Schritt an und will Ferienappartements ab 2028 vollständig aus dem Stadtbild verbannen. <h3> Was Südtirol bislang getan hat </h3>Auch in Südtirol wurde im Zuge des Bettenstops und der Wohnreform versucht, die Zunahme von Kurzzeitvermietungen gesetzlich einzudämmen. Wer künftig Wohnraum an Urlaubsgäste vermieten will, muss unter anderem eine berufliche Qualifikation nachweisen und sich verpflichtend im Handelsregister eintragen lassen.<BR /><BR />Zusätzlichen Druck baut der italienweit eingeführte CIN-Code (Codice Identificativo Nazionale) auf. Dieser digitale Identifikationscode muss bei jedem Inserat auf Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking.com zwingend angegeben werden. Die Maßnahme zeigt Wirkung: Der Schwarzmarkt unregistrierter Ferienunterkünfte wurde dadurch drastisch eingedämmt.