Honig hat auf den Frühstückstischen einen prominenten Platz. Was genau die Bienen von Wiesen und Wäldern sammeln, interessiert nicht mehr nur Kenner, die den Geschmack von Linden- oder Rapsblüten unterscheiden. Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs macht Honig jetzt zum Kristallisationspunkt in der Diskussion um den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft – die Gegner sehen sich gestärkt: Honig, der Spuren von gentechnisch veränderten Pollen enthält, darf in der EU nicht mehr verkauft werden. Der Richterspruch ist für viele ein historischer Erfolg. Denn die Juristen stellten sich auf die Seite der Verbraucher und bestätigten eine Null-Toleranz-Linie in punkto Gentechnik: Käufer müssten wissen, wenn Lebensmittel auch nur minimale Spuren von Genpflanzen enthalten. Denn mögliche Risiken für die Gesundheit seien nicht genau erforscht. Damit gaben sie dem Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus Bayern Recht. Er hatte in seinem Honig Pollen von Genmais entdeckt, der 500 Meter von seinen Bienenstöcken entfernt zu Forschungszwecken angebaut wurde – und den Gen-Honig vernichtet, da dieser nicht verkauft werden dürfe.Im Gegensatz zur gentechnikfreundlichen EU-Kommission definieren die Richter den Begriff „Gen-Lebensmittel“ sehr eng. „Der Pollen ist normaler Bestandteil des Produkts und damit als “Zutat„ des Honigs einzustufen“, heißt es in der Begründung. Einwände, dass es nur Kleinstmengen seien und der Pollen unabsichtlich in das Produkt kam, fegten sie hinweg. „Die Zulassungspflicht ist unabhängig vom Anteil des genetisch veränderten Materials“, so die obersten EU-Richter. Und das müsse dann auch ausdrücklich gekennzeichnet werden.Gentechnikkonzernen wie Monsanto haben die Richter Steine in den Weg gelegt. Die Bemühungen der Industrie, genveränderte Organismen zuzulassen, dürften schwieriger werden. Die EU ist in der heiklen Frage zerstritten. Bislang können die Staaten selbst bestimmen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben, beschränken oder verbieten.Auch Bauern in der EU, die zum Beispiel Gen-Mais anbauen, dürften verunsichert sein. Das Gericht hat Imkern den Weg geebnet, Landwirte auf Schadenersatz zu verklagen, wenn ihr Honig Spuren von Genpflanzen aufweist.