<BR />Vage Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“ aufzustellen, ohne entsprechende Nachweise zu liefern, gelten von nun an als unlautere Geschäftspraktiken.<BR /><BR />Ebenfalls untersagt ist es, Waren mit einem Nachhaltigkeitssiegel zu kennzeichnen, das nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruht und von Behörden genehmigt wurde. <BR /><BR />Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Treibhausgasemission. Zu behaupten, dass das Produkt neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn in Wirklichkeit Treibhausgasemissionen lediglich kompensiert werden, gilt ebenfalls als irreführende Geschäftspraktik. <BR /><h3> Produkte bewusst verschleißen lassen: Händler müssen dies sichtbar machen</h3>Mit der Richtlinie wird künftig auch die geplante Obsoleszenz, das heißt die bewusste Verkürzung der Lebensdauer eines Produkts, eingeschränkt. <BR /><BR />Es gilt als unlautere Geschäftspraktik, wenn Händler Verbraucher nicht darüber informieren, dass eine Ware eine begrenzte Lebensdauer hat oder ein Merkmal enthält, um die Haltbarkeit zu beschränken. <BR /><BR />Die Verbraucher sollten auch gewarnt werden, wenn die Ware so konzipiert wurde, dass sie nicht mit Betriebsstoffen, Ersatzteilen oder Zubehör, die von Drittherstellern bereitgestellt werden, kompatibel ist. Es wird außerdem verboten sein, Waren als reparierbar zu präsentieren, wenn dies nicht der Fall ist.<h3> Ab wann gelten die neuen Regeln?</h3>„Greenwashing“, also dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden als sie eigentlich sind, führe dazu, dass Konsumenten, die nachhaltig einkaufen wollen, in die Irre geführt werden, kritisieren das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen und die Verbraucherzentrale Südtirol in einer gemeinsamen Aussendung. <BR /><BR />Aus diesem Grund begrüßt man die neuen Vorschriften, da sie für mehr Transparenz im Umgang mit den Begriffen wie „nachhaltig“ oder „ökologisch“ sorgen. <BR /><BR />Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb des 27.03.2026 in nationale Normen umsetzen. Die Regeln sollen ab dem 27.09.2026 angewendet werden.