Die Strafe könne den Rekordbetrag von rund 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr übertreffen - werde aber wohl nicht zweistellig. Mit der Entscheidung wird in den kommenden Wochen gerechnet. Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Konzern ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.Debatte um Mindest-App-PaketDie Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, gleich ein Paket von Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. Google kontert, es sei nötig, ein Mindestangebot an Apps auf dem Gerät zu haben, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten. Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die „Anti-Fragmentierung-Vereinbarung”, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können.Es sei noch unklar, inwieweit Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Änderung der Geschäftsbedingungen verlangen werde. Auch die „Financial Times” berichtete zuvor, dass die Kommission voraussichtlich auch im Android-Verfahren hart durchgreifen werde. In einem dritten Verfahren in Brüssel geht es um den Dienst „AdSense for Search”, bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Suchmaschinen-Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. Die Google-Werbung werde bevorzugt behandelt.apa/dpa