Diplomaten zufolge bestehen allerdings kaum Aussichten, dass dafür die erforderliche Einstimmigkeit der 27 EU-Staaten bei einem Wettbewerbsfähigkeitsrat in Luxemburg erreicht wird. Spanien und Italien wehren sich den Angaben zufolge dagegen, ein EU-Patent in den drei Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch zu erteilen. Auch Zypern habe gegen den Vorschlag Vorbehalte, hieß es.Das EU-Patent soll nach einmaliger Zulassung automatisch in allen anderen Staaten gelten, ohne dass weitere Übersetzungen nötig wären. Zuständig für die Erteilung soll das Europäische Patentamt sein, an dem sich auch das vorgeschlagene Sprachenregime orientiert. Bisher ist das gemeinsame europäische Patent immer an der Sprachenfrage gescheitert. EU-Industriekommissar Antonio Tajani hatte am Dienstag kritisiert, die Anmeldung eines Patents in der gesamten EU koste derzeit 192.000 Euro, in den USA nur 4.500 Euro. Der EU-Kommissionsvorschlag für das EU-Patent sehe dagegen nur Kosten von bis zu 1.000 Euro vor. Durch ein EU-Patent würden sich die Unternehmen jährlich 250 Mio. Euro ersparen.Die Wirtschafts- und Forschungsminister wollen sich bei dem EU-Ministerrat am Dienstag auch mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Innovationsstrategie für Europa beschäftigen. Die EU-Kommission hatte eine Reihe allgemeiner Ansätze vorgeschlagen, darunter die Förderung der Forschermobilität, europäische Uni-Rankings, eine stärkere Nutzung der EU-Strukturfonds, die Bereitstellung von Risikokapital, Bevorzugung innovativer Produkte in öffentlichen Ausschreibungen und die Einrichtung von „Innovationspartnerschaften“ mit der Industrie. Der EU-Gipfel im Dezember soll dazu Leitlinien für die geplante „Innovationsunion“ beschließen, die konkrete Umsetzung ist jedoch noch weitgehend offen.Die belgische EU-Ratspräsidentschaft will bei dem Ministerrat auch über einen Kompromiss mit dem EU-Parlament zum Kampf gegen den Zahlungsverzug durch die öffentliche Hand und Betriebe informieren. Laut Diplomaten dürfte der Kompromiss auf einem der nächsten Räte abgesegnet werden. Er sieht grundsätzlich eine allgemeine Zahlungsverpflichtung binnen 30 Tagen vor. EU-Staaten können Ausnahmen für den Gesundheitssektor bis zu 60 Tagen vorsehen. Bei begründeten Ausnahmen je nach Umständen und Vertragsbedingungen kann die Frist auch auf 60 Tage gestreckt werden. Bei Zahlungsverzug sieht die Richtlinie Zinsen von 8 Prozentpunkten zusätzlich zum Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) vor.