Mittwoch, 19. Juni 2019

EuGH erklärt „Drei Streifen”-Marke von Adidas für ungültig

Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts das Recht an einer seiner Drei-Streifen-Marken verloren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe.

Die berühmten Streifen von Adidas sind vom Urteil teilweise betroffen. - Foto: APA (dpa)









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