In Spanien müssen Hotels, Restaurants und Geschäfte Beschwerdeblätter vorrätig haben und sie Kunden auf Wunsch aushändigen. Sind Letztere mit einer Leistung nicht zufrieden, können sie mit Hilfe des Vordrucks ganz einfach eine Reklamation einreichen.Der Unternehmer muss die Beschwerde an eine offizielle Verbraucherorganisation weiterleiten. Gleiches gilt in Portugal.In Frankreich: Keine sogenannte BeweislastFür in der EU gekaufte Produkte besteht eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Dank diesem Recht können Kunden einen kaputten Artikel austauschen oder reparieren lassen. Voraussetzung ist, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware vorhanden war.In Frankreich wird die gesamten 2 Jahre lang davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist: Verbraucher müssen dies also nicht erst beweisen.In Deutschland und Italien erfolgt die sogenannte Beweislastumkehr schon nach den ersten 6 Monaten.Tschechische Republik: Sicher vor Fake-ShopsDie tschechische Verbraucherorganisation „Ceská obchodní inspekce“ (COI) führt eine Liste mit Onlineshops, deren allgemeine Geschäftsbedingungen fragwürdig sind oder bei denen nicht klar ist, wer der Anbieter ist.Kurz: COI warnt vor Onlinehändlern, bei denen man besser nicht einkaufen sollte. Einige Suchmaschinen zeigen sogar eine Warnmeldung an, sobald ein User eine der betroffenen Seiten aufrufen möchte.Österreich: Abos nicht stillschweigend verlängernZwar kann in österreichischen Verträgen für Fitnessstudio, Zeitungsabo und Co. festgelegt werden, dass sich das Abonnement automatisch verlängert, allerdings muss das Unternehmen den Verbraucher rechtzeitig – also vor Ende der Kündigungsfrist – über diese sogenannte stillschweigende Vertragsverlängerung informieren und ihm so die Möglichkeit geben, das Weiterführen des Abos zu verhindern.Deutschland: Nur versicherte Autos im UmlaufIn Deutschland kann ein Fahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es versichert ist. So ist sichergestellt, dass Autos ohne Versicherung erst gar nicht fahren dürfen.In anderen Ländern besteht zwar auch Versicherungspflicht, jedoch halten sich nicht alle Fahrzeughalter daran, da bei der Zulassung nicht nach einem Versicherungsnachweis gefragt wird.stol