Montag, 27. November 2017
Ex-Drogeriekönig Schlecker muss nicht hinter Gitter
Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro.
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