Montag, 27. November 2017

Ex-Drogeriekönig Schlecker muss nicht hinter Gitter

Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro.

Foto: © APA









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by