Ab 1. Juli treten neue Regeln bei Einkäufen aus dem Internet in Kraft – und jetzt kassiert der Staat mit. <BR /><BR /><BR />Ein Geheimtipp für Schnäppchenjäger sind sie schon lange nicht mehr: Im Internet bieten jede Menge Händler ihre Waren zu geradezu unverschämt niedrigen Preisen an – von Bekleidung über Zubehör fürs Auto bis zu Technik-Produkten wie Tablet und Fitness-Armband. Sehr oft stammt die Ware aus China, ein riesiger Marktplatz dafür sind die Onlineriesen AliExpress und Wish. <BR /><BR />Aber auch auf der Plattform Ebay warten überaus verlockende Angebote. Sehr oft wird sogar ausgewiesene Markenware wie z.B. Kopfhörer bekannter Hersteller um nicht einmal die Hälfte des handelsüblichen Preises angeboten – meist handelt es sich freilich um frech gefälschte Produkte. In anderen Fällen erweisen sich die vermeintlichen Schnäppchen als Mogelpackung, etwa wenn ein USB-Stick nur einen Bruchteil der angegebenen Speicherkapazität hat. Aber wer reklamiert schon und schickt ein solches Teil für einige Euro schon zurück zu einem Händler in China?<BR /><BR /><b>Mit jeder Menge Tricks</b><BR /><BR />Möglich waren die zum Teil unverschämt günstigen Preise dieser Online-Händler bisher aber auch, weil auf die Produkte weder Mehrwertsteuer noch Zollabgaben bezahlt wurden. Das ist an sich sogar legal, denn importierte Ware unter einem Wert von 22 Euro darf die Grenze zollfrei passieren. Mit einigen einfachen Tricks gelingt es, das Produkt unterhalb dieser Obergrenze zu halten. So wird der tatsächliche Preis oft kurzerhand nach unten korrigiert, in anderen Fällen sind die Päckchen als „Geschenk“, „Probe“, „Ersatzteile“ oder „Demo“ deklariert. Bei der immensen Fülle an Lieferungen waren Kontrollen durch die Zollbehörde bisher nahezu ausgeschlossen. <BR /><BR />Diese Schlupflöcher werden ab 1. Juli aber geschlossen, und zwar in der gesamten EU. An diesem Tag tritt das „Import Control System 2“ in Kraft. Es nimmt einmal die Versandhändler selbst in die Pflicht: Schon bevor ihre Ware in ein Land der EU geliefert wird, müssen sie präzise Angaben zum Produkt und zum tatsächlichen Wert hinterlegen. Genauer angehen müssen es auch die Zustelldienste: Jedes Paket, das sie annehmen und später an die Kunden ausliefern, muss bereits vorher mit den Dokumenten über genauen Warentyp und Importerklärung versehen sein. <BR /><BR /><b>Es wird auf jeden Fall teurer</b><BR /><BR />Schlussendlich trifft es auch die Käuferinnen und Käufer. Für sie wird es auf jeden Fall teurer. Die bisherige Untergrenze von 22 Euro ist abgeschafft, ab Juli ist grundsätzlich für j<b>edes Produkt die Mehrwertsteuer von 22 Prozent</b> fällig. Bei einem Warenwert von <b>über 150 Euro kommen auch die Zollabgaben</b> dazu; diese richten sich nach der Art des Produkts, im Durchschnitt gehen 3 Prozent des ursprünglichen Warenwerts auf diesem Weg in die Staatskasse. Damit nicht genug: Auch für die <b>Zollabfertigung</b> sind zusätzliche Gebühren fällig. Dafür werden zwischen 10 und 15 Euro in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist dann schnell gemacht: Eine im Schnäppchen-Shop für 10 Euro ergatterte Billigst-Sonnenbrille wird ab 1. Juli bis zur Lieferung an die Haustür mindestens 20 Euro kosten. Über den Daumen gepeilt erhöht sich der ursprüngliche Preis um mindestens 25 Prozent. <BR /><BR />Die neuen Regeln gelten für alle Produkte, die von irgendwo in der Welt in die EU importiert werden, also nach dem Brexit auch für Ware aus Großbritannien. Einige chinesische Anbieter haben mittlerweile auf diese Hürde reagiert, sie versenden ihre Ware von Lagern, die sie in europäischen Ländern eingerichtet haben; dort wird auch die Mehrwertsteuer bezahlt, es gibt also nach dem Kauf keine böse Überraschung. <BR /><BR /> Dieses Schlupfloch bleibt aber nur bis zum Jahr 2023 offen – und gilt nur für Produkte, die nicht mit dem Flugzeug, sondern mit Schiff oder Zug angeliefert werden. Wer also Geduld aufbringt und länger auf sein Paket warten kann, dürfte hier weiterhin bei der Suche nach dem Tiefstpreis für ein Produkt fündig werden. <BR /><BR /><b>Augen auf beim Kaufen!</b><BR /><BR />Wer also weiterhin im Ausland auf Schnäppchenjagd geht und zum Beispiel ein Smartphone, Kopfhörer oder ein Ladegerät zu einem extrem günstigen Preis entdeckt, sollte sich das vor dem Klick auf den „Bestellen“-Button gut durchrechnen: Wie viel kostet das Teil samt Mehrwertsteuer und – bei einem Wert über 150 Euro – zusätzlich mit Zollabgaben? Diese sind übrigens auf jeden Fall zu bezahlen und schon vor Erhalt der Ware zu entrichten; selbst bei Rücksendung der Ware ist eine Rückerstattung der Zollgebühr nicht vorgesehen. <BR /><BR />Bei Bestellungen über bekannte China-Shops wie AliExpress zahlt es sich also aus, vorher genau darauf zu schauen, ob die Ware aus einem Land der EU oder aus dem Ausland geliefert wird. Wer gerne auf der Plattform Ebay zuschlägt, hat es etwas besser. Dort wird beim Preis meist auch darüber informiert, welche zusätzlichen Einfuhrgebühren in Rechnung gestellt werden.