<h3> „Wir werden überhaupt nie in Rente gehen“</h3>Falsch. Es stimmt zwar, dass das Renteneintrittsalter gestiegen ist und sich künftig weiter nach oben verschieben wird, weil es regelmäßig an die steigende Lebenserwartung angepasst wird. „Trotzdem bleibt die Rente ein verfassungsmäßiges Recht – kein Privileg“, wie der „Corriere della sera“ in seinem Beitrag „Werden junge Menschen jemals in Rente gehen?“ schreibt.<h3> „Wir werden gar keine Rente mehr bekommen.“</h3>Falsch. Was allerdings schon stimmt: Die gesetzliche Rente wird künftig merklich geringer ausfallen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Als grobe Faustregel gilt, dass Arbeitnehmer heute mit einer Rente von etwa 60 Prozent ihres letzten Gehalts rechnen müssen. Früher konnte man noch von 80 Prozent ausgehen.<BR /><BR />Deshalb empfehlen Experten, privat mit einer Zusatzrente vorzusorgen, um sich über die Jahre ein zweites Standbein aufzubauen, das die staatliche Rente ergänzt.<BR /><BR />Wer wissen will, wie hoch seine Rente einmal ausfallen wird und wann er in Pension gehen kann, kann auf dem Onlineportal des Renteninstitutes NISF/INPS seine persönliche Rentenposition nachverfolgen.<h3> „Wenn ich sterbe, behält das INPS meine Beiträge.“</h3>Teilweise richtig. Eingezahlte Beiträge gehen nicht verloren – zumindest nicht, wenn man Hinterbliebene hat. Sie werden als Witwen- und Hinterbliebenenrenten für Ehepartner und Kinder ausgezahlt. Dafür muss der Verstorbene allerdings zum Zeitpunkt des Todes entweder bereits Rentenempfänger gewesen sein oder – falls er vor dem Rentenantritt verstorben ist – mindestens 15 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben (oder mindestens fünf Jahre, davon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor dem Tod), wie es im „Corriere della sera“ heißt.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1239963_image" /></div> <BR /><BR />Auch wer in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt hat: Das Kapital bleibt nach dem Tod nicht im Fonds, sondern wird an die Begünstigten, die man zuvor benannt hat, oder, falls keine angegeben sind, an die Erben ausgezahlt.<h3> „Ein Pensionsfonds lohnt sich nur kurz vor der Rente.“</h3>Falsch. Das Gegenteil ist der Fall. „Wer früh beginnt, profitiert am meisten – vom Zinseszinseffekt und der Steuerermäßigung“, betonen die Experten des „Corriere della sera“. <BR /><BR />Denn für die Rentenleistungen, die in Kapital- oder Rentenform ausgezahlt werden, gelten begünstigte Steuersätze von neun bis 15 Prozent, abhängig davon, wie lange man eingezahlt hat: Je länger man in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben war, desto niedriger ist der Steuersatz. <h3> „Wenn ich meinen Job kündige, ist mein Pensionsfonds blockiert.“</h3>Falsch. Das angesparte Kapital bleibt im Eigentum des Mitglieds; es kann dann selbst entscheiden, was damit zu tun ist.<BR /><BR />Im Wesentlichen gibt es drei mögliche Situationen: Wenn der neue Arbeitgeber denselben Fonds nutzt, geht es einfach weiter wie bisher; die Beiträge des neuen Arbeitgebers fließen in denselben Fonds, auch die eigenen Beiträge laufen normal weiter.<BR /><BR />Hat der neue Arbeitgeber hingegen einen anderen Zusatzrentenfonds, muss man sich entscheiden, ob man beim alten Fonds bleiben möchte oder nicht. Wenn ja, lässt man das bis dahin angesparte Kapital einfach im bisherigen Fonds liegen und zahlt dort selbst weiter ein, wenn man möchte. Der neue Arbeitgeber muss dann aber keinen Beitrag leisten. Wenn man hingegen zum neuen Fonds wechseln möchte, kann man sein gesamtes bisher angespartes Kapital kostenlos übertragen.<BR /><BR />Hat der neue Arbeitgeber keinen Zusatzrentenfonds, kann man entweder selbst weiter in den alten Fonds privat einzahlen oder ihn beitragsfrei ruhen lassen (das Kapital bleibt angelegt und verzinst sich weiter).<h3> „Mit einem Zusatzrentenfonds kann ich mein Geld verlieren.“</h3>Falsch. Das Vermögen eines Fonds ist rechtlich vom Träger getrennt – das Kapital der Mitglieder ist im Fall einer Insolvenz des Anbieters also geschützt.<BR /><BR />Was aber vorkommen kann: Nachdem die Beiträge, die man in einen Zusatzrentenfonds einzahlt, am Finanzmarkt angelegt werden, kann es – je nachdem, wie sie angelegt sind und sich die Märkte entwickeln – zwischenzeitlich zu Verlusten kommen.<BR /><BR />Eine Zusatzrente sollte jedoch langfristig betrachtet werden. Wichtig ist, dass man sich für die zu einem selbst passende Investitionslinie entscheidet, raten Experten. <BR /><BR />Die Zusatzrentenfonds bieten in der Regel mehrere Linien an: von eher vorsichtigen, die beispielsweise die Rückzahlung des Kapitals bei der Pensionierung garantieren, bis hin zu Linien mit höherem Renditepotenzial, aber auch einem höheren Risikoprofil.<BR /><BR />Bei der Entscheidung für eine Investitionslinie sollten das eigene Alter, die soziale Absicherungssituation im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente, die eigenen Renditeerwartungen und die persönliche Risikobereitschaft berücksichtigt werden. Die Investitionslinie kann man auch im Laufe der Zeit ändern. So kann es sinnvoll sein, schrittweise auf weniger riskante Linien zu wechseln, wenn das Rentenalter näher rückt.<h3> „Es ist immer besser, die Abfertigung im Betrieb zu lassen, dort bringt sie mehr Rendite.“</h3>Falsch. Es ist nicht wahr, dass derjenige, der seine Abfertigung im Unternehmen lässt, grundsätzlich finanziell immer besser dasteht als derjenige, der sie in einen Zusatzrentenfonds investiert – das hängt stark von der Investitionslinie des Pensionsfonds ab.<BR /><BR />Die Abfertigung (TFR) wird jährlich gesetzlich angepasst (um 1,5 Prozent plus 75 Prozent der Inflation), beim Zusatzrentenfonds hängt die Rendite vom Aktienanteil der Investitionslinie und der Entwicklung an den Märkten ab. Das heißt: „In Zeiten hoher Inflation kann die Abfertigung im Betrieb kurzfristig besser abschneiden – langfristig erzielen Pensionsfonds meist höhere Erträge“, heißt es im „Corriere“. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1239966_image" /></div> <BR /><BR />Ein paar Zahlen zum Vergleich: Laut einer Untersuchung der Wirtschaftszeitung „Il Sole 24 Ore“ haben in den vergangenen zehn Jahren die Aktienlinien aller geschlossenen Zusatzrentenfonds eine höhere Rendite erzielt (durchschnittlich 43,4 Prozent) als die Aufwertung der Abfertigung (27,3 Prozent) im gleichen Zeitraum. Die Ergebnisse der ausgewogenen Linien lagen hingegen mit durchschnittlich 29,6 Prozent nur knapp über dem TFR. Die Anleihelinien (20,3 Prozent) sowie die garantierten Linien (6,8 Prozent) blieben sogar klar unter der TFR-Entwicklung.<BR /><BR />Über die vergangenen 15 Jahre schneiden laut dem „IlSole24Ore“ nach wie vor die Aktienlinien mit einer durchschnittlichen Rendite von 110,8 Prozent am besten ab. Auch die ausgewogenen Linien (77,7 Prozent) und die Anleihelinien (56,9 Prozent) entwickelten sich deutlich besser als die Abfertigung (42,5 Prozent). Nur die garantierten Linien blieben mit einer durchschnittlichen Rendite von 20,1 Prozent unter der Aufwertung der Abfertigung.<BR /><BR />Zu berücksichtigen ist auch: Wenn die Abfertigung ausbezahlt wird, wird sie mit einem Steuersatz zwischen 23 und 43 Prozent belastet. Wenn die Zusatzrente ausbezahlt wird, wird sie maximal mit 15 Prozent besteuert.<h3> „Ich komme vor der Rente nicht an mein Geld.“</h3>Falsch. In bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz vorzeitige Auszahlungen. So können sich die Mitglieder eines Zusatzrentenfonds jederzeit 75 Prozent des angesparten Kapitals für Gesundheitsausgaben auszahlen lassen. Nach acht Jahren Mitgliedschaft können sie 75 Prozent für den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung (auch der Kinder) nutzen oder 30 Prozent des Kapitals für andere Erfordernisse.<BR /><BR />Je nachdem, für welchen Zweck man das Geld verwendet, wird es unterschiedlich besteuert.<BR /><BR />Öffentliche Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, können bei Bedarf nach acht Jahren Mitgliedschaft sogar bis zu 100 Prozent des Kapitals für Gesundheitsausgaben, Wohnzwecke – nach Ermessen des jeweiligen Zusatzrentenfonds – für Aus- und Fortbildung sowie Elternzeiten nutzen.<BR /><BR />Zudem kann man sich in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit von mehr als zwei Jahren oder bei Invalidität, einen Teil oder das gesamte Kapital im Zusatzrentenfonds auszahlen lassen (Gesamt- bzw. Teilablöse). <BR /><BR />Grundsätzlich empfiehlt es jedoch, nicht leichtfertig Vorschüsse zu beantragen – schließlich soll das Geld im Alter zur Verfügung stehen. In Notfällen kann man darauf zugreifen.