57 Fercam-Fernfahrer wurden im Jahr 2009 in die Lohnausgleichskasse und in der Folge in die Mobilität überstellt. Dies sei in Vereinbarung mit den Fachgewerkschaften geschehen, so Fercam am Freitag auf einer Pressekonferenz. Dennoch klagten 30 Fahrer vor einem Arbeitsgericht gegen diese Maßnahme. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Sollten die 30 Arbeiter ihre Wiedereinstellung vor Gericht durchsetzen können, kämen auf das Unternehmen aber Kosten von einer Million Euro zu, betonte Fercam.Man sei jedoch überzeugt, „dass die Richter die Beweggründe und das korrekte Handeln des Unternehmens anerkennen werden. Allerdings besteht durch das Risiko der Kosten und Ausgaben, die sehr hoch sein könnten, die Gefahr, dass all die Anstrengungen zur Aufrechterhaltung eines hoch qualifizierten Geschäftsbereichs samt der dazugehörigen Mitarbeiter im ‚Komplettladungsbereich‘ innerhalb des Unternehmens, wie dies von dem mit den Gewerkschaften vereinbarten Umstrukturierungsplan vorgesehen war, schlagartig zunichte gemacht werden“, so Fercam. Der Kostendruck im Transportbereich sei durch die EU-Osterweiterung sehr hoch.„Die Entlohnungen der Fahrer der Transporteure aus den neuen EU-Länder sind um rund zwei Drittel geringer als jene eines in Italien angestellten Fernfahrers“, so das Transportunternehmen.2010 habe man den Fuhrpark um ca. 100 Fahrzeuge verkleinert „und, unter genauester Einhaltung des mit den Gewerkschaften vereinbarten Abkommens, zuerst ca. 60 Fernfahrer in die Ausgleichskasse überstellt und dann im Februar 2011 insgesamt 57 Fernfahrer in die Mobilität versetzt“, erklärt Fercam. Dabei komme es zu „schwer verständlichen Problemen juridischer Natur, die potentiell Risiken und Kosten herbeiführen könnten, die für kein noch so großes und gut aufgestelltes Unternehmen tragbar sind“, da Steuerlast und andere Abgaben ohnehin schon erdrückend seien.Falls das Arbeitsgericht die Kündigung der 30 Fahrer rückgängig mache, sei eine Schließung des Geschäftsbereichs Komplettladungen mit insgesamt 250 Fernfahrern nicht auszuschließen, so Fercam. Der Staat müsse über „die einschlägigen Gesetzesbestimmungen ein Unternehmen in die Lage versetzen, … wesentliche Umstrukturierungen durchzuführen“, fordert das Unternehmen. Es sei dies die einzige Möglichkeit, um den Geschäftsbereich nicht gänzlich abzubauen und sich ausschließlich auf Logistikdienste zu konzentrieren. „In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Transportfirmen auch in unserer Region zu diesem Schritt entschlossen. Das Unternehmen ist zuversichtlich, dass man diesen wesentlichen Faktor auch vor Gericht berücksichtigen wird, um den Fortbestand dieser Tätigkeit und der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze sicher zu stellen“, so das Unternehmen abschließend.