Firma muss abgelehntem Bewerber keine Auskunft geben
Wer als Bewerber von einem Unternehmen abgelehnt wird und sich diskriminiert fühlt, hat keinen Anspruch auf Auskunft über den eingestellten Mitbewerber. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.