Die Ausgangslage: „Will jemand unternehmerisch tätig werden, muss er derzeit gleich mehrere Ämter informieren – und zwar getrennt voneinander“, erklärt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Josef Rottensteiner. Dazu gehören Meldungen an das Fürsorgeinstitut INPS, die Agentur für Einnahmen und das Unfallinstitut INAIL. Ab 1. April werden die genannten Behörden über das Nachrichtennetz der Handelskammer informiert. Das heißt für Menschen, die ein Unternehmen gründen, auflösen oder abändern wollen: „Deutlich weniger Bürokratie und eine schnellere Abwicklung“, so Rottensteiner. Betroffen von dieser Änderung seien sowohl Kapital- wie auch Personengesellschaften. So funktioniert es: Der Antragsteller füllt ein Formular an das Handelsregister aus, oder überlässt diesen Job Interessensverbänden oder Wirtschaftsberatern, wie der Handelskammer-Generalsekretär erklärt. „Für jemanden, der keine Erfahrung mit solchen Abläufen hat, ist es nämlich schwierig, sich auf Anhieb zurechtzufinden.“Wichtig dabei ist: Ausgefüllt wird der Antrag über eine Software, das Formular danach elektronisch – und zwar ausschließlich – an die Handelskammer übermittelt, die ihrerseits alle übrigen Behörden informiert. „Im Prinzip ist so eine Betriebsgründung oder Schließung binnen eines Tages möglich.“ Gemäß dem Aufhänger, unter dem das betreffende Gesetz 40/2007 bekannt wurde, nämlich „impresa in un giorno“. Neu ist das, was am 1. April in Kraft treten wird von der Idee her keineswegs. Die gibt es in Italien bereits seit den Neunziger-Jahren. Die Regierung Berlusconi hatte sie jedoch in die Form eines Gesetzes gebracht.hil