<BR />Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern, vor allem Führungskräften und leitenden Angestellten, ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das sie auch privat nutzen dürfen. In manchen Fällen wird der Wert der privaten Nutzung dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt, oft aber auch als „Zuckerl“ zusätzlich zum Gehalt, als sogenannter Sachbezug oder „Fringe Benefit“, gewährt.<BR /><BR />Wie hoch dieses Zuckerl ist, ändert sich ab heuer deutlich. Grund dafür sind die neuen Berechnungsmethoden, die mit dem Maßnahmenpaket zum Haushaltsgesetz 2025 eingeführt wurden.<h3> So wird der Wert des Firmen-Pkw berechnet</h3>Zum besseren Verständnis: Wie viel die private Nutzung eines Firmenwagens in Euro ausmacht, wird anhand der Kilometerkosten berechnet, die bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 15.000 Kilometern pro Jahr entstehen. <BR />Diese Kosten hängen von der Automarke und dem Modell ab und werden vom italienischen Automobilclub (ACI) ermittelt. Nicht zuletzt variiert die Höhe des Fringe-Benefit-Betrags je nach Schadstoffklasse. Für jede Schadstoffklasse gibt es einen vorgeschriebenen Prozentsatz, mit dem der Wert der Steuer unterliegt.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1120581_image" /></div> <BR /><BR /> „Das bedeutet, dass der ACI-Wert für 15.000 Kilometer mit diesem Prozentsatz multipliziert werden muss. Dem Mitarbeiter muss dieser Betrag dann in Rechnung gestellt werden oder von ihm als Sachbezug, also als sogenannter Fringe Benefit, über den Lohnstreifen versteuert werden“, erklärt der Meraner Wirtschaftsberater und „WIKU“-Steuerexperte Hubert Berger. <BR />„Bei einem niedrigeren Prozentsatz muss der Mitarbeiter einen geringeren Sachbezug versteuern, beziehungsweise der Betrag, der ihm in Rechnung gestellt wird, kann geringer ausfallen.“ Fällt der Prozentsatz hingegen höher aus, muss der Beschäftigte einen höheren Wert versteuern.<BR /><BR />Dabei gilt: Werden die Grenzen der Fringe-Benefits-Freibeträge (aktuell 2000 Euro für Beschäftigte mit Kindern, 1000 Euro ohne Kinder) überschritten, muss der Arbeitnehmer auf den gesamten Fringe-Benefit-Betrag Steuern und Sozialbeiträge leisten.<BR /><BR />Bislang sahen die Prozentsätze für die einzelnen Schadstoffklassen wie folgt aus: 25 Prozent für Fahrzeuge mit Emissionen von höchstens 60 Gramm pro Kilometer (g/km CO2); 30 Prozent für Emissionen über 60 g/km, aber nicht über 160 g/km; 50 Prozent für Emissionen von 160 bis 190 g/km und 60 Prozent für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von über 190 g/km. Pkw mit einem niedrigen CO2-Ausstoß waren somit begünstigt.<h3> Was ist nun aber neu?</h3>Neu ist, dass alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Jänner 2025 Mitarbeitern als Firmenauto zur Verfügung gestellt wurden und werden, zur Berechnung der Höhe des Sachbezugs nicht mehr der Schadstoffausstoß herangezogen wird, sondern die Antriebsart. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-68246237_quote" /><BR /><BR /><BR />Konkret ist folgende Besteuerung vorgesehen: „10 Prozent für Elektrofahrzeuge; 20 Prozent für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (Vollhybride) und 50 Prozent für sonstige Fahrzeuge, einschließlich Hybridmodellen ohne externe Lademöglichkeit (HEV-Modelle) und unabhängig vom CO2-Ausstoß“, erklärt Berger.<BR /><BR />Die Folge: Je nach Motortyp kann es zu einer Erhöhung oder auch einer deutlichen Reduzierung des Wertes des Fringe Benefits kommen. „Gerade bei Fahrzeugen mit Elektromotoren wird es deutlich günstiger. Benachteiligt werden mit dem neuen System vor allem Benzin- und Dieselautos mit geringen Emissionen. Beispielsweise beträgt der laut ACI-Tabelle berechnete Sachbezug für einen Fiat Panda 2847,75 Euro, während er für einen elektrischen Porsche Taycan lediglich 1392,90 Euro beträgt. Dass ein kleiner Fiat Panda nun eine höhere Sachentlohnung darstellt als ein elektrischer Porsche, mag dann schon etwas seltsam sein. Man sieht, dass der Gesetzgeber den Verkauf von elektrischen Fahrzeugen fördern will“, erläutert Berger.<h3> Die Kritik</h3>Kritik kam bereits im Vorfeld von den italienischen Branchenverbänden: Der italienische Verband der Autovermietung (Aniasa) schätzt, dass die Steuerlast für Hybride (nicht Plug-in) und konventionelle Verbrenner der Euro-6-Norm um 67 Prozent steigen wird. Elektroautos hingegen fallen aufgrund niedriger Kosten oft unter die steuerliche Freigrenze für Fringe Benefits.<h3> Gilt nur für Firmenwagen ab 1. Jänner 2025</h3>Die Neuerung gilt aber nur für jene Fahrzeuge, die nach dem 1. Jänner 2025 an die Mitarbeiter übergeben werden. „Für bestehende Fahrzeuge, die bereits in der Vergangenheit dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wurden, gelten noch die alten Regelungen, bei denen die Höhe des Sachbezugs an den CO₂-Ausstoß gekoppelt ist“, erklärt Hubert Berger. Wer also schon 2024 einen Firmenwagen erhalten hat, für den ändert sich nichts.