2010 war der SSV Bozen, so wie der SSV Brixen und der Eissportring Ritten, bereits einmal ins Visier der Steuerbehörde geraten. 2012 wurde das Verfahren gegen die genannten Sportvereine eingestellt. Nun ist die Bozner Agentur für Einnahmen beim SSV Bozen erneut vorstellig geworden.Die Forderungen sind horrend: Für 4 Jahre soll der Sportverein je 1,5 Millionen Euro an den Fiskus abführen. „Dabei handelt es sich sogar um Rückzahlungen aus Jahren, die bereits beim letzten Mal eingefordert worden waren, als das Verfahren dann archiviert wurde“, sagt der Bozner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Peter Gliera dem Tagblatt „Dolomiten“ (Dienstag-Ausgabe). Dabei wird bei der derzeitigen Prüfung durch die Steuerbehörde sogar unterstellt, dass der SSV Bozen gar kein Volontariatsverein, sondern eine gewerbliche Körperschaft sei.Das Vereins-Aus drohtZusammen mit der Vereinsspitze verhandelt der Wirtschaftsprüfer derzeit mit der Bozner Agentur für Einnahmen über das weitere Vorgehen. Bleibt der Fiskus aber hart, dürften beim SSV Bozen wohl über kurz oder lang die Lichter ausgehen.Neben den insgesamt 6 Mio. Euro an Mehrwertsteuern, die vom Verein eingefordert werden, erkennt der Fiskus nämlich auch die Freibeträge nicht an. An Trainer und Betreuer können jährlich bis zu 7500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden.Der Verein als vorteilhafte FormDer Fiskus greift hart gegen Vereine und ehrenamtliche Organisationen durch. Neben dem SSV Bozen sind auch der SSV Bruneck und der SSV Tramin ins Visier der Steuerbehörde geraten. Von ihnen allen fordert der Fiskus Rückzahlungen von Mehrwertsteuern ein.Wirtschaftsprüfer Gliera befasst sich seit 30 Jahren intensiv mit der Materie und kennt das Problem genau. „Aus der Tatsache, dass es in Südtirol mehr Vereine gibt als in der Toskana, der Emilia-Romagna und dem Latium zusammen, schließt die Finanzverwaltung, dass hierzulande die Form des Vereins vielfach gewählt wird, um Steuern zu hinterziehen“, sagt er.Dabei sind die ehrenamtlichen Vereine hierzulande reine Kompetenz des Landes. „In Südtirol erhalten die ehrenamtlichen Körperschaften ihren Status durch Eintragung mittels Dekret des Landeshauptmannes in das entsprechende Landesregister“, erklärt Gliera. Auch der Ausschluss davon erfolge per Dekret. „Die Finanzverwaltung kann nur die Ergebnisse ihrer Kontrollen dem Land unterbreiten und die Löschung aus dem Verzeichnis beantragen“, so Gliera. „Zuständig dafür ist und bleibt aber das Land.“ Die Finanzverwaltung versuche laut Gliera aber immer wieder, diese Bestimmungen zu unterlaufen.em/D