<BR /><BR />EU sei Dank: Passagiere haben klare Rechte, was Flugverspätungen und Ausfälle angeht. „Ab drei Stunden Verspätung hat man Anspruch auf eine pauschale Entschädigung und diese variiert zwischen 250 und 600 Euro“, erklärt Barbara Klotzner vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen. Voraussetzung ist, dass der Flug innerhalb der EU stattfindet, von einem Flughafen in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1180560_image" /></div> <BR /><BR />Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung 250 Euro, bei Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro und bei Langstrecken über 3.500 Kilometer 600 Euro. Diese Beträge gelten unabhängig vom Ticketpreis und sollen den Zeitverlust ausgleichen.<h3> Keine Entschädigung bei Naturkatastrophen oder Krieg</h3>Doch nicht jede Verspätung berechtigt zu einer Entschädigung. „Die Entschädigung muss nicht gezahlt werden, wenn es auf einen außergewöhnlichen Umstand beruht, etwa bei Naturkatastrophen oder wenn der Luftraum plötzlich gesperrt wird“, erklärt Klotzner.<BR /><BR />Das bedeutet: Bei den aktuellen Flugverspätungen Richtung Asien – verursacht durch die Sperrung des Luftraums über dem Iran, Irak und Israel – haben Passagiere zumeist keinen Anspruch auf eine Entschädigung.<h3> Was tun bei Annullierung?</h3>Bei einer Annullierung, die weniger als 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben wird, haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem können Passagiere wählen, ob sie den Ticketpreis erstattet haben möchten oder eine Ersatzbeförderung zu ihrem Zielort unter vergleichbaren Bedingungen wollen. Tut die Airline das nicht, dürfen sich Betroffene selbst um eine alternative Verbindung kümmern.<h3> Werden die Rechte der Passagiere beschnitten?</h3>Doch derzeit steht eine Reform der Fluggastrechte an und der aktuelle Entwurf bereitet Verbraucherschützern Sorgen. Die EU-Kommission schlägt vor, Entschädigungen nicht mehr wie bisher ab drei Stunden Verspätung zu gewähren, sondern erst später. „Dies wäre eine Verschlechterung“, warnt Klotzner.<BR /><BR />Der derzeitige Kompromiss, auf den sich die EU-Verkehrsminister geeinigt haben, sieht vor: Erst ab vier Stunden Verspätung soll es eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro für Flüge bis 3.500 Kilometer geben. Für Langstreckenflüge ab 3.500 Kilometern würde die Wartezeit sogar auf sechs Stunden steigen, die Entschädigung wäre dann auf 500 Euro begrenzt.<BR /><BR />Auch bei der Selbstumbuchung plant die EU eine Einschränkung: Die Rückerstattung soll künftig auf maximal das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises gedeckelt werden. „Für viele Reisende könnte das zu einem echten Problem werden“, warnt Klotzner: „Wenn ein Billigflug nur 50 Euro gekostet hat, bekommt man höchstens 200 Euro zurück. Damit findet man aber oft keinen neuen Flug – zumindest nicht kurzfristig.“<BR /><BR />Ein positiver Vorschlag wäre aus Sicht der Expertin ein automatisiertes Erstattungsformular, das Passagieren nach einer Verspätung oder Annullierung automatisch zugesandt wird. Denn: „Wir haben gute Rechte, aber nicht jeder kennt sie.“