Mittwoch, 26. September 2018
Fluggäste dürfen Ansprüche an Portale abtreten
Verspätete Passagiere des Billigfliegers Ryanair dürfen ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des deutschen Amtsgerichts Nürnberg hervor, das gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig erklärt hat.
Ryanair nahm die Berufung gegen das Urteil zurück Foto: APA (dpa)