Die Landesregierung hat am Dienstag den Gesetzentwurf „Bestimmungen zum Flughafen Bozen" genehmigt.Der sechs Artikel umfassende Entwurf wurde dann am Nachmittag - gemeinsam mit dem Entwicklungskonzept und dem Businessplan - bei einer Anhörung im Landtag von Landeshauptmann Arno Kompatscher öffentlich vorgestellt."Der Gesetzentwurf zum Flughafen, den die Landesregierung vorlegt und über den die Bevölkerung im kommenden Jahr abstimmen wird, soll den Rahmen schaffen, der die Entwicklung des Flughafens Bozen zu einem effizienten Regionalflughafen im Interesse der Allgemeinheit ermöglicht", so legte Landeshauptmann Kompatscher das Ziel der Gesetzesvorlage dar, und ergänzte: "Im Gesetzestext werden die Leistungen eindeutig definiert und klare Grenzen gezogen."Jährliche Mindestzahl von 170.000 FluggästenDer Gesetztext verpflichtet die Landesregierung auch dazu, die öffentliche Finanzierung des Flughafens einzustellen, falls die Vorgaben des Entwicklungskonzepts nicht erfüllt werden.Zielvorgabe ist eine jährliche Mindestanzahl an Fluggästen von 170.000. Die finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten durch das Land wird mit maximal 2,5 Millionen Euro pro Jahr bis 2022 beziffert, in der Folge dürfen es höchstens eineinhalb Millionen Euro sein.Anbei Gesetzentwurf, Entwicklungskonzept, Investitionsplan und mögliche Flugplanentwicklung zum Download: Gesetzentwurf.pdf 125,00 kB Entwicklungskonzept mit Businessplan.pdf 6,15 MB Mögliche Flugplanentwicklung.pdf 192,95 kB Investitionsplan.pdf 58,61 kB stol/lpa