Wie sich die Förderhöhe, die förderfähigen Maßnahmen und die zu erfüllenden Anforderungen für das Jahr 2024 geändert haben, erklärt die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus im folgenden Beitrag. <BR /><BR />Bis zum 31. Mai können Anträge für förderfähige Maßnahmen mit einem Mindestbetrag von 4000 Euro beim Landesamt für Energie und Klimaschutz Euro (vor Beginn der Arbeiten) eingereicht werden. <h3> Schwerpunkte Gesamtsanierung</h3>Im Großen und Ganzen werden die Maßnahmen aus dem Jahr 2023 beibehalten. So gilt weiterhin der starke Förderanreiz bei der energetischen Gesamtsanierung von Gebäuden. Statt der bisherigen 60-prozentigen Förderung bei Erreichung der KlimaHaus Klasse B oder R werden jedoch dieses Jahr nur 50 Prozent gefördert. Dafür werden die zulässigen Investitionskosten für die Wärmedämmung von Dächern um die Kosten für die Dacheindeckung erweitert. <BR />Bei Erreichung der Klasse C werden weiterhin 40 Prozent der Kosten gefördert. <BR /><BR />Bei Kondominien mit mindestens 5 Wohneinheiten und 5 Besitzern wird die Beitragshöhe bei einer KlimaHaus-C-Klasse von 40 auf 50 Prozent angehoben; erreicht ein Mehrfamilienhaus die B-Klasse, werden nach wie vor 80 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.<BR /> Einzelne Gebäudeeinheiten dagegen werden nicht mehr gefördert, da das Land den Fokus auf die vergleichsweise effizientere Gesamtsanierung von Gebäuden legen möchte.<h3> Erneuerbare Energieversorgung</h3>Unverändert bleibt auch der Beitrag von 40 Prozent der anerkannten Kosten für den gleichzeitigen Einbau von Wärmepumpen mit Fotovoltaikanlagen (inklusive Speicherbatterien), sofern das Gebäude nicht in der Versorgungszone einer Fernheizanlage liegt. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="986662_image" /></div> <BR /><BR />Bei rund 30 Prozent der Neubauten kommen mittlerweile Wärmepumpen zum Einsatz, dieser Anteil hat sich in den letzten 5 Jahren verdoppelt. Aber auch bei der Sanierung ist dank dieser Förderung der Anteil in den letzten 5 Jahren von 2 Prozent auf 16 Prozent angestiegen. Die Förderung kann bei den KlimaHaus-Zertifizierungen C und R in Anspruch genommen werden. Die Wärmepumpen müssen bestimmten Kriterien entsprechen, die beispielsweise jene mit dem Gütesiegel „KlimaHaus QualitätsProdukt“ erfüllen. <BR /><BR />Speicherbatterien als Einzelmaßnahme werden 2024 nicht mehr gefördert, außer für gemeinschaftlich genutzte Fotovoltaikanlagen in Mehrfamiliengebäuden und für Fotovoltaikanlagen ohne Netzanbindung.<BR /><BR />Die Maßnahme „Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen“ wird als Einzelmaßnahme weitergeführt und bei der Maßnahme „Energetische Sanierung von Gebäuden“ als zulässige Investitionskosten gestrichen. Die Beiträge für den Einbau von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen ohne Netzanschluss werden von 50 auf 40 Prozent reduziert und somit an den Regelfördersatz angeglichen. <h3>Förderungen für Unternehmen</h3>Für Unternehmen werden die Maßnahmen aus dem Jahr 2023 ebenfalls größtenteils beibehalten. So gilt weiterhin der 20-prozentige Beitrag für die Installation von Fotovoltaikanlagen und Speicherbatterien für Kleinunternehmen zur Deckung ihres Strombedarfs. Im vergangenen Jahr konnte so die installierte Leistung der Fotovoltaik in Südtirol um rund 23 Megawatt gesteigert werden. <BR /><BR />Auch bei den Fernheizwerken werden die Erweiterung der Verteilungsinfrastruktur und die energetische Optimierung weiterhin gefördert. Für den Ausbau der Verteilungsinfrastruktur entfällt die Berechnung des Betriebsergebnisses, was eine erhebliche Erleichterung für die Antragsteller darstellen wird. <BR /><BR />Dieses Jahr fallen hingegen die Förderung von Wasserkraft auf Almen weg, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind, sowie die Förderung von Biogasanlagen. <h3>Kumulierbarkeit von Förderungen</h3>Die verschiedenen Förderungen auf staatlicher Ebene sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mit den Landesförderungen kumulierbar, können aber recht gut kombiniert werden. So ist die Landesförderung zur Sanierung von Mehrfamiliengebäuden eine interessante Alternative zum Superbonus, für den vom Land nicht geförderten Fenstertausch kann die steuerliche Abschreibung genutzt werden. <BR /><BR />Für die öffentliche Verwaltung besteht hingegen die Möglichkeit zur Kumulierung der Landesbeiträge mit der Förderung öffentlicher Arbeiten durch das „Conto Termico“.<BR /><BR />Alle Maßnahmen können auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eingesehen werden: <a href="https://umwelt.provinz.bz.it/energie-klima.asp" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">https://umwelt.provinz.bz.it/energie-klima.asp</a><BR /><BR /><BR />