Montag, 2. Januar 2017

Frankreich gewährt Arbeitnehmern „Recht auf Abschalten“

Frankreich gesteht Arbeitnehmern grundsätzlich zu, Kommunikationsmittel wie Smartphones für berufliche Zwecke nach Feierabend abzuschalten.

Französische Arbeitnehmer sollen ihr Arbeitshandy nach Dienstende nun ausschalten dürfen. - Foto: © shutterstock









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