Ein Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz aus dem Jahr 2012 sieht verpflichtende Ausbildungen für verschiedene Arbeitsmittel in der Landwirtschaft vor, darunter Traktoren und Hebebühnen. Von der Regelung sind alle Personen betroffen, die diese Arbeitsmittel benutzen - egal ob Landwirte, mitarbeitende Familienmitglieder oder landwirtschaftliche Arbeitnehmer.Während aber für andere Wirtschaftssektoren eine Grundausbildung vorgeschrieben ist, genügt in der Landwirtschaft eine vierstündige Auffrischung – vorausgesetzt, dass im Zeitraum 31.12.2007 bis 31.12.2017 eine mindestens zweijährige Erfahrung mit dem jeweiligen Arbeitsmittel nachgewiesen werden kann. Der Auffrischungskurs muss bis 31.12.2018 absolviert werden.Die Bauernbund-Weiterbildung bietet den Auffrischungskurs laufend in allen Bezirken an. Auf Anfrage können für SBB-Ortsgruppen auch eigene Kurse vor Ort organisiert werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung online von zu Hause aus zu absolvieren.Weitere Informationen gibt es unter 0471 999348 oder weiterbildung@sbb.it. Eine Anmeldung ist auch unter www.sbb.it/weiterbildung möglich.stol