Auch heuer wird es möglich sein, sich mit einer Quotenregelung etwas früher aus der Arbeitswelt zu verabschieden. Lange war zwar über die Einführung einer Quote 104 diskutiert worden, doch schlussendlich wurde die bisherige Quote 103 verlängert und gleichzeitig weniger attraktiver gemacht.<h3> Quote 103 bleibt, aber mit Einschränkungen</h3>Konkret: Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft können die Quote 103 nutzen, wenn sie mindestens 62 Jahre alt sind und 41 Dienstjahre nachweisen können (62 plus 41 ergibt 103, daher der Name dieser Frührente). Allerdings wird die gesamte Rente nach dem beitragsbezogenen und nicht mehr nach dem gemischten System berechnet. Das kann Experten zufolge Einschnitte bei der Rente von bis zu 20 Prozent bedeuten.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="981862_image" /></div> <BR />Zudem wird die Rente maximal 2394,44 Euro brutto im Monat, das Vierfache der aktuellen Mindestrente (598,61 Euro), ausmachen – und das bis zum 67. Lebensjahr. Erst dann erhält man seine effektive höhere Rente, bekommt aber nichts nachgezahlt. 2023 machte das Limit noch das Fünffache der Mindestrente aus, etwa 2840 Euro. <BR /><BR />Darüber hinaus werden die Renteneinstiegsfenster verlängert: Das heißt, Beschäftigte im Privatsektor werden künftig, wenn sie die Voraussetzungen der Quote 103 erfüllt haben, 7 Monate warten müssen, um die Pension zu beziehen (bisher 3 Monate), und bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden es 9 statt 6 Monaten werden.<BR /><BR />Wer die Voraussetzungen für die Quote 103 noch innerhalb 2023 erreicht hat für den gelten weiterhin die etwas günstigeren Bedingungen aus dem Jahr 2023. <h3> Höheres Alter für die vorzeitige Sozialrente</h3>Die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale) ist nur bestimmten Personen vorbehalten: Arbeitslosen, Zivilinvaliden oder Beschäftigten, die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen, sowie Beschäftigten, die in besonders belastenden Berufen (zum Beispiel Bauarbeiter, Hauspflegekräfte, Kindergärtner, Krankenschwestern …) tätig sind.<BR /><BR />Sie müssen nun mindestens 63 Jahre und 5 Monate alt sein (in Vergangenheit reichten 63 Jahre), um die vorzeitige Sozialrente beanspruchen zu können. Gleichzeitig müssen Beschäftigte in besonders belastenden Berufen 36 Rentenversicherungsjahre nachweisen, während Arbeitslose, Zivilinvalide und Personen, die jemanden zuhause pflegen, nur 30 Versicherungsjahre beisammen haben müssen.<BR /><BR />Zudem gilt: Wer die vorzeitige Sozialrente bezieht, darf nach Rentenantritt kein Lohneinkommen mehr beziehen. Erlaubt sind nur gelegentliche Tätigkeiten, bei denen man nicht mehr als 5000 Euro im Jahr verdient. <BR /><BR />Die vorzeitige Sozialrente beträgt 1500 Euro brutto im Monat – und zwar so lange, bis man 67 Jahre alt ist und die normale Altersrente beziehen kann.<h3> Höheres Alter auch für die Frauenregelung</h3>Verlängert wurde auch die Frauenregelung, die Frauen vorbehalten ist, die einen im Haushalt lebenden Familienangehörigen ersten Grades pflegen, oder eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent nachweisen können oder vor einer Entlassung wegen einer Unternehmenskrise stehen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="981865_image" /></div> <BR /><BR />Allerdings wird diese Möglichkeit der Frührente mit 2024 erneut eingeschränkt. Sah die Frauenregelung bislang vor, dass Frauen je nach Anzahl der Kinder schon mit 58 bis 60 Jahren (und 35 Beitragsjahren) den Ruhestand antreten können, müssen sie nun 59 bis 61 Jahre alt sein (59 Jahre mit 2 und mehr Kindern, 60 mit einem Kind) – bei gleichzeitig 35 Beitragsjahren. Wer keine Kinder hat, kann die Frauenregelung erst mit 61 beanspruchen. <BR /><BR />Zu bedenken ist allerdings auch in diesem Fall, dass die Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird, weshalb die Rente 20 bis 25 Prozent geringer ausfallen wird. <BR /><BR />Weiterhin einkalkulieren sollten alle, die die Frauenregelung nutzen möchten, dass man erst lange nachdem man die Voraussetzungen dafür erreicht hat, auch tatsächlich seine Rente beziehen kann: Lohnabhängige müssen 12 Monate warten und Selbständige 18 Monate. <h3> Vorzeitige Altersrente und Altersrente</h3>Aufrecht bleibt die vorzeitige Altersrente. Auch künftig werden Männer mit 42 Jahren und 10 Monaten an eingezahlten Rentenversicherungszeiten (41 Jahre und 10 Monate für Frauen) den Ruhestand antreten können. <BR /><BR />Bestehen bleibt auch die Möglichkeit für die frühen Berufseinsteiger, die schon vor dem 19. Lebensjahr 12 Monate an Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mit 41 Beitragsjahren in Rente zu gehen. Unter der Bedingung, dass sie zu jenen Berufsgruppen gehören, die für eine vorzeitige Sozialrente berechtigt sind.<BR /><BR />Keine Neuigkeiten gibt es auch bei der Altersrente: Dafür sind weiterhin 67 Jahre und 20 Beitragsjahre nötig.<BR /><BR /><BR />