Hier ein Überblick über die aktuellen Vorschläge.<BR /><BR />Eines gleich vorweg: Beschlossen ist noch nichts. Dennoch wurden bereits einige Vorschläge bekannt, mit denen die Regierung den Bürgern künftig mehr Flexibilität beim Renteneintritt bieten möchte, ohne die Staatsfinanzen allzu sehr zu belasten. <BR /><BR />Vor allem ein Vorschlag hatte in diesem Sommer für viel Aufmerksamkeit gesorgt: die Rente mit 64. Claudio Durigon (Lega), Unterstaatssekretär im Arbeitsministerium, hatte vor einigen Wochen diese Möglichkeit angekündigt und von einer „Schwelle der Rentenfreiheit“ gesprochen.<BR /><BR />Mit 64 Jahren statt mit 67 Jahren in Rente zu gehen – diese Möglichkeit gibt es eigentlich schon heute. Sie heißt „pensione anticipata contributiva“, also vorzeitige Rente nach dem beitragsbezogenen System. Der Name weist bereits auf eine wichtige Voraussetzung hin: Davon Gebrauch machen können nur jene, deren Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird, die also nach 1996 erstmals rentenversichert waren. Zudem muss man mindestens 20 Beitragsjahre vorweisen und die erwartete Rente muss das Dreifache des Sozialgeldes – rund 1.620 Euro – betragen.<BR /><BR />Von dieser Form der Frührente können jedoch nur wenige Personen Gebrauch machen: Denn wer heute 64 Jahre alt ist, wird höchstwahrscheinlich schon vor 1996 das erste Mal rentenversichert gewesen sein und daher nicht ins beitragsbezogene System fallen. <BR /><BR />Deshalb denkt die Regierung nun daran, diese Möglichkeit auf alle Arbeitnehmer auszuweiten – also auch auf jene, die vor 1996 begonnen haben, zu arbeiten. Dafür wird man mindestens 25 Beitragsjahre nachweisen müssen. Und: Voraussichtlich wird es weiterhin Voraussetzung sein, dass die künftige Rente das Dreifache des Sozialgeldes ausmacht.<h3> Abfertigung nutzen</h3>Damit Beschäftigte leichter die Schwelle von 1.620 Euro erreichen, liegt auch der Vorschlag vor, die angesparte Abfertigung (TFR) integrieren zu können. Anstatt dass sie nach Ende des Arbeitsverhältnisses als „una tantum“ ausgezahlt wird, könnte sie als monatliche Rate dazu dienen, die Rente aufzubessern, um die Mindestgrenze von 1.620 Euro zu erreichen. <BR /><BR />Die Gewerkschaften sehen das jedoch kritisch. Die Abfertigung sei Teil des Lohns; Arbeitnehmer sollten damit nicht ihre Rente finanzieren müssen. Zudem würden Beschäftigte mit geringen Einkommen und instabilen Arbeitsverhältnissen außen vor bleiben – denn auch mit der Abfertigung würden sie die Mindestgrenze gar nicht erreichen.<h3> Die „Quote 41“</h3>Im Gespräch ist auch die „Quote 41“: Ein Renteneintritt wäre demnach nach 41 Beitragsjahren und ab 62 Jahren möglich. Im Gegenzug würde jedoch die monatliche Rente proportional gekürzt – je nachdem, wie weit der Renteneintritt vor den regulären Voraussetzungen – derzeit 67 Jahre - liegt.<BR /><BR />Unklar ist jedoch, nach welchen Kriterien die Kürzung berechnet wird und ob es für Personen mit geringem Familieneinkommen Erleichterungen geben soll.<h3> Quotenregelungen laufen aus</h3>Während bei der Rente mit 64 und der „Quote 41“ also noch viele Fragen offen sind, scheint bei anderen Punkten schon etwas mehr Klarheit zu herrschen. So gilt mittlerweile als sicher, dass die Regierung das System mit den Quoten – wie zuletzt die „Quote 103“ (Frührente mit 62, wenn man mindestens 41 Dienstjahre vorweisen kann) – auslaufen lassen will. Zu teuer und zu kompliziert, hieß es.<BR /><BR />Erhalten bleiben soll dagegen die Frauenregelung („Opzione Donna“). Bestätigt werden dürfte auch der sogenannte „Bonus Giorgetti“: Wer trotz Rentenanspruch weiterarbeitet, bekommt in der Lohntüte den Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge ausgezahlt – rund neun Prozent des Gehalts.<h3> Stopp beim automatischen Anstieg des Rentenalters?</h3>Ein weiterer heikler Punkt betrifft die Anpassung der Rentenvoraussetzungen an die gestiegene Lebenserwartung. Eigentlich müsste das Rentenalter ab 2027 weiter steigen: auf 67 Jahre und drei Monate für die Altersrente, auf 43 Jahre und einen Monat für Männer bzw. 42 Jahre und einen Monat für Frauen bei der Dienstaltersrente.<BR /><BR />Die Regierung erwägt jedoch, diesen Automatismus zu stoppen. Das würde pro Jahr rund 300 Millionen Euro kosten. Als Kompromiss sind kleinere Anpassungen um wenige Monate im Gespräch.<h3> Abfertigung automatisch in der Zusatzrente</h3>Auch bei der Abfertigung (TFR) könnte sich einiges ändern. Ab 2026 soll sie bei Neueinstellungen automatisch in Zusatzrentenfonds fließen – außer man widerspricht innerhalb von sechs Monaten.<BR /><BR />Wo der Unterschied zu heute ist? Derzeit müssen die Beschäftigten mitteilen, ob die Abfertigung im Betrieb bleiben oder in einen Zusatzrentenfonds fließen soll. Wer keine Entscheidung trifft, dessen TFR geht an den vorgesehenen Branchenfonds. Künftig wäre der Fonds also der Regelfall.<BR /><BR />Die Regierung will damit die private Vorsorge stärken, weil die staatliche Rente künftig oft nicht mehr ausreichen dürfte.<BR /><BR />Parallel sollen Einzahlungen in Pensionsfonds steuerlich stärker gefördert werden, um vor allem junge Menschen für die private Altersvorsorge zu gewinnen. Bisher können jährlich nur rund 5.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden – dieser Betrag soll steigen. Derzeit ist italienweit nur ein Drittel der Unter-35-Jährigen in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben.<BR /><BR />Ob und wie die derzeit diskutierten Vorschläge dann tatsächlich umgesetzt werden, ist noch offen. Im Zuge der Debatte um das neue Haushaltsgesetz wird sich dann zeigen, wie viel Mittel die Regierung dafür bereitstellen kann.