Sowohl bei Privatzimmervermietern als auch beim Urlaub auf dem Bauernhof gab es bisher vier Einstufungskategorien: Die h?chste?wird derzeit?mit vier Sonnen (Privatzimmer) bzw. vier Blumen (Bauernh?fe) gekennzeichnet. Um das System in S?dtirol an jenes auf gesamtstaatlicher Ebene anzupassen, werden nun auch in S?dtirol?die Einstufungskategorien auf f?nf erweitert. Bauernh?fe k?nnen k?nftig auf f?nf Blumen, Privatzimmer auf f?nf Sonnen kommen.Mit der neuen 5-Blumen-Kategorie werden bei den Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betrieben auch die Zugangsvoraussetzungen zu den beiden h?chsten Einstufungen?abge?ndert: Wer vier oder f?nf Blumen auf der Fassade seines Bauernhofes anbringen will, muss beispielsweise Holzfu?b?den in allen Schlafzimmern?und mindestens vier Produkte eigener Herstellung anbieten, ganzj?hrig sechs hofeigene Produkte auch bei Ferienwohnungen auf den Fr?hst?ckstisch stellen, eine Verkaufsecke oder einen Hofladen einrichten und den Urlaubsg?sten die M?glichkeit bieten, am Hof mitzuarbeiten.