Eigentlich ist man im Urlaub, dennoch bleibt das Diensthandy an, checkt das Mail-Postfach oder beantwortet berufliche Nachrichten. Das Phänomen, im Urlaub scheinbar nicht komplett von der Arbeit loszukommen, ist weit verbreitet. Dies bestätigen auch Umfragen.<BR /><BR />Das österreichische Jobportal „karriere.at“ hat kürzlich 1.000 Nutzer zu ihren Gewohnheiten im Urlaub befragt. Das Ergebnis: 45 Prozent lesen regelmäßig berufliche E-Mails oder sind telefonisch erreichbar, bei Führungskräften ist der Wert sogar bei 61 Prozent. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/panorama/abstimmung-sind-sie-im-urlaub-fuer-ihren-chef-erreichbar" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL-Umfrage</a>, in welcher ebenfalls fast die Hälfte angab, im Urlaub auf Empfang für die Arbeit zu bleiben. <h3> Keine Pflicht vorhanden</h3>Rechtlich besteht dazu allerdings keinerlei Pflicht – selbst dann nicht, wenn entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag stehen würden, sagt Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll. „Derartige Klauseln sind eine moralische Verpflichtung oder ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Arbeitgeber, aber nicht mehr.“ Wer im Urlaub das Telefon ignoriert, wenn der Chef anruft, ist somit absolut im Recht und muss keine Konsequenzen befürchten.<BR /><BR />Dass dennoch so viele Beschäftigte freiwillig auf Abruf sind, hängt laut Umfragen vor allem mit der Sorge vor der Rückkehr ins Büro zusammen. Für viele ist das kurze Sichten der Nachrichten am Strand schlichtweg das kleinere Übel, als nach der Rückkehr von einer unbewältigbaren Flut an aufgestauten E-Mails überrollt zu werden.<h3> Den Urlaub abbrechen – nur in Notfällen</h3>Klar geregelt ist auch der Fall, ob der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus den bereits angetretenen Ferien zurückbeordern darf. „Grundsätzlich ist das nicht erlaubt, außer in absolut dringenden Notfällen“, so Tschöll. Solche seltenen Ausnahmeregelungen sind meist im Kollektivvertrag verankert. Tritt der Ernstfall ein, sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Kosten für die Rückreise sowie etwaige Stornogebühren zu übernehmen. Ohnehin erübrigt sich das Problem für all jene von selbst, die das Diensthandy einfach ausschalten: Wer nicht erreichbar ist, kann schließlich auch nicht zurückbeordert werden.<BR /><BR /><BR />Bleibt zuletzt die Frage, was mit jenen Kollegen passiert, die im Büro die Stellung halten müssen. Müssen sie die Arbeit der Urlauber automatisch mitübernehmen? Hier lautet die ernüchternde Antwort: Ja. „Das ist eine Frage der Betriebsorganisation, und der Arbeitgeber kann das entsprechend so anordnen“, erklärt Tschöll.